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FVDZ BAYERN KIPPT PUFFERTAGE
FVDZ BAYERN KIPPT PUFFERTAGE
AUTORIN: ANITA WUTTKE
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In der Vergangenheit hatten die bayerischen Zahnarztpraxen
fast jedes Jahr mit Pu ertagen zu kämpfen – zum Leidwesen
der Zahnärzte und ihrer Patienten. Dies ist mit dem neuen
HVM vorbei. Die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) hat Ende April mit
großer Mehrheit beschlossen, ab 2019 neue Wege zu beschreiten:
zugunsten von mehr Planungssicherheit in den bayerischen
Vertragszahnarztpraxen.
Der neue KCH-HVM wird nach Aussagen von Christian
Berger (FVDZ und 1. Vorsitzender des Vorstandes der KZVB) ab
2019 mehr Planungssicherheit scha en, den Mangel
kassenbezogen aufzeigen und die Pu ertage verzichtbar machen. Der
freiverbandlich geführte KZVB-Vorstand setzt damit den
Au™rag aus der Vertreterversammlung der KZVB von 2017
um, der Eckpunkte für die Verabschiedung eines neuen
Honorarverteilungsmaßstabs vorausgesetzt hat: Höchstmaß
an Planungssicherheit für die bayerischen Zahnarztpraxen,
Aufzeigen des Mangels an Finanzmitteln im System und
Verzicht auf Pu ertage.
ADÄQUATE ENTWICKLUNG DES PRAXISBUDGETS
„Ich bin sicher, dass wir damit auf einem guten Weg sind“,
sagt FVDZ-Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek. „Das
Jahr 2016 ist ein Musterbeispiel dafür, dass wir eine
Veränderung brauchen. In diesem Jahr führten extrem kurzfristig
ausgerufene Pu ertage dazu, dass das Budget nicht
ausgeschöp™ wurde. Seitdem stellt sich die Situation so dar, dass
wir die Gesamtvergütungsobergrenzen nicht mehr erreichen
und erhebliche Mittel verschenken. Der neue HVM
ermöglicht es jedem Praxisinhaber, seine Budgetsituation exakt
einzuschätzen. Bis zum Jahresende sorgen jeder zusätzliche
Behandlungsfall und die Fallgruppeneinteilung bei Patienten
mit höherem Behandlungsbedarf für eine adäquate
Entwicklung des Praxisbudgets. Außerdem muss kün™ig kein
bayerischer Zahnarzt mehr auf Pu ertage Rücksicht nehmen –
weder bei der Urlaubsplanung noch bei den Praxiszeiten.“
Der neue Honorarverteilungsmaßstab orientiert sich am
jeweiligen Behandlungsfall: Garantierte Budgetsummen
werden mit den Fallzahlen multipliziert und steigen mit dem
Leistungsgeschehen. Jede Praxis kann sich entsprechend
entwickeln. Transparenz wird hergestellt durch die Kenntnis der
vorab garantierten Budgetbeträge und -summen. Alle
Zahnärzte werden gleichbehandelt, indem ausschließlich auf das
Leistungsgeschehen abgestellt wird. Der neue HVM knüp™ im
Übrigen an die Systematik für PAR, KB und KFO an.
GANZJÄHRIGE PLANUNGSSICHERHEIT
Die Fraktion von FVDZ und Vereinen hat sich in der
namentlich erfolgten Abstimmung klar hinter das Konzept der
KZVBFührung gestellt. „Damit stellen wir ganzjährige
Planungssicherheit her!“, so Dr. Zajitschek. Die KZVB-Führung hat zum
HVM weitere Roadshows in ganz Bayern angekündigt.
Ein aus freiverbandlicher Sicht weiterer Meilenstein stellt die
Änderung der Assistentenrichtlinien dar. Kün™ig kann jeder
Zahnarzt bis maximal vier Kollegen anstellen, ohne ein MVZ
gründen zu müssen. Die bisherige Regelung erlaubte es,
maximal zwei Kollegen anzustellen. Für den FVDZ Bayern stärkt
diese Liberalisierung die bayerischen Praxen gegenüber den
Medizinischen Versorgungszentren. (...truncated)