FVDZ BAYERN KIPPT PUFFERTAGE

Der Freie Zahnarzt, Jul 2018

FVDZ-Landesverband Bayern KZVB-Beschluss: Der neue bayerische Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gibt Zahnarztpraxen größtmögliche Planungssicherheit.

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FVDZ BAYERN KIPPT PUFFERTAGE

FVDZ BAYERN KIPPT PUFFERTAGE AUTORIN: ANITA WUTTKE - In der Vergangenheit hatten die bayerischen Zahnarztpraxen fast jedes Jahr mit Pu ertagen zu kämpfen – zum Leidwesen der Zahnärzte und ihrer Patienten. Dies ist mit dem neuen HVM vorbei. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) hat Ende April mit großer Mehrheit beschlossen, ab 2019 neue Wege zu beschreiten: zugunsten von mehr Planungssicherheit in den bayerischen Vertragszahnarztpraxen. Der neue KCH-HVM wird nach Aussagen von Christian Berger (FVDZ und 1. Vorsitzender des Vorstandes der KZVB) ab 2019 mehr Planungssicherheit scha en, den Mangel kassenbezogen aufzeigen und die Pu ertage verzichtbar machen. Der freiverbandlich geführte KZVB-Vorstand setzt damit den Au™rag aus der Vertreterversammlung der KZVB von 2017 um, der Eckpunkte für die Verabschiedung eines neuen Honorarverteilungsmaßstabs vorausgesetzt hat: Höchstmaß an Planungssicherheit für die bayerischen Zahnarztpraxen, Aufzeigen des Mangels an Finanzmitteln im System und Verzicht auf Pu ertage. ADÄQUATE ENTWICKLUNG DES PRAXISBUDGETS „Ich bin sicher, dass wir damit auf einem guten Weg sind“, sagt FVDZ-Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek. „Das Jahr 2016 ist ein Musterbeispiel dafür, dass wir eine Veränderung brauchen. In diesem Jahr führten extrem kurzfristig ausgerufene Pu ertage dazu, dass das Budget nicht ausgeschöp™ wurde. Seitdem stellt sich die Situation so dar, dass wir die Gesamtvergütungsobergrenzen nicht mehr erreichen und erhebliche Mittel verschenken. Der neue HVM ermöglicht es jedem Praxisinhaber, seine Budgetsituation exakt einzuschätzen. Bis zum Jahresende sorgen jeder zusätzliche Behandlungsfall und die Fallgruppeneinteilung bei Patienten mit höherem Behandlungsbedarf für eine adäquate Entwicklung des Praxisbudgets. Außerdem muss kün™ig kein bayerischer Zahnarzt mehr auf Pu ertage Rücksicht nehmen – weder bei der Urlaubsplanung noch bei den Praxiszeiten.“ Der neue Honorarverteilungsmaßstab orientiert sich am jeweiligen Behandlungsfall: Garantierte Budgetsummen werden mit den Fallzahlen multipliziert und steigen mit dem Leistungsgeschehen. Jede Praxis kann sich entsprechend entwickeln. Transparenz wird hergestellt durch die Kenntnis der vorab garantierten Budgetbeträge und -summen. Alle Zahnärzte werden gleichbehandelt, indem ausschließlich auf das Leistungsgeschehen abgestellt wird. Der neue HVM knüp™ im Übrigen an die Systematik für PAR, KB und KFO an. GANZJÄHRIGE PLANUNGSSICHERHEIT Die Fraktion von FVDZ und Vereinen hat sich in der namentlich erfolgten Abstimmung klar hinter das Konzept der KZVBFührung gestellt. „Damit stellen wir ganzjährige Planungssicherheit her!“, so Dr. Zajitschek. Die KZVB-Führung hat zum HVM weitere Roadshows in ganz Bayern angekündigt. Ein aus freiverbandlicher Sicht weiterer Meilenstein stellt die Änderung der Assistentenrichtlinien dar. Kün™ig kann jeder Zahnarzt bis maximal vier Kollegen anstellen, ohne ein MVZ gründen zu müssen. Die bisherige Regelung erlaubte es, maximal zwei Kollegen anzustellen. Für den FVDZ Bayern stärkt diese Liberalisierung die bayerischen Praxen gegenüber den Medizinischen Versorgungszentren. (...truncated)


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Anita Wuttke. FVDZ BAYERN KIPPT PUFFERTAGE, Der Freie Zahnarzt, 2018, pp. 37-37, Volume 62, Issue 7-8, DOI: 10.1007/s12614-018-7407-6