Ärzte-Bewertungen strenger prüfen

CME, Mar 2016

dpa

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Ärzte-Bewertungen strenger prüfen

Ärzte-Bewertungen strenger prüfen ]. Das Urteil hat weitreichende Folgen auch für andere Portale der beim Internetportal Jameda im Jahr so die BGH-Richter. „Erfreuliches Urteil für die Stärkung des Persönlichkeitsrechts“ Jameda will seine Prüfprozesse nun entsprechend „ausgestalten“, hieß es in einer Stellungnahme. Im Interesse der Meinungs- und Medienfreiheit seien zwar Meldungen aller Art grundsätzlich zu dulden, aber: „Beanstandungen müssen sorgfältig und gewissenha¢ geprü¢ werden“, so der Vorsitzende Richter Gregor Galke. Im vorliegenden Fall hätte Jameda den Verfasser der umstrittenen Bewertung au£ordern müssen, etwa Bonushe¢e oder Rezepte vorzulegen. Das habe Jameda aber versäumt. Voigtland bezeichnete die BGH-Entscheidung als „erfreuliches Urteil für die Stärkung des Persönlichkeitsrechts“. Kün¢ig werde es für Betro£ene leichter, sich gegen ungerechte Bewertungen zu wehren, fügte Volker Herrmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, hinzu. „Wir schweben nicht mehr im lu¢leeren Raum.“ Der BGH erkenne die Missbrauchsmöglichkeiten eines Bewertungsportals an „und versucht mit der Konkretisierung der Prüfp›ichten des Portalbetreibers ein Gegengewicht zu scha£en“, ergänzte Martin Gerecke, Fachanwalt für Medienrecht. Der zuständige VI. Senat des BGH stellte gleichzeitig aber klar, dass solche Nachweise weiterhin anonymisiert werden dürfen. Laut Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten wie etwa der sogenannte Klarname eines anonymen Bewerters nur dann preisgegeben werden, wenn dieser einverstanden ist, wenn der Staatsanwalt ermittelt oder wenn etwa Urheberrechte verletzt werden. (dpa) - a ilt o o /yF itt K © (...truncated)


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dpa. Ärzte-Bewertungen strenger prüfen, CME, 2016, pp. 42, Volume 13, Issue 5, DOI: 10.1007/s11298-016-5734-y