DPR fordert verbesserte Personalschlüssel
Das P egemagazin
GESETZENTWURF DPR fordert verbesserte Personalschlüssel
Sicht des DPR deutlich zu spät. Zudem ist die verbindliche Umsetzung der Ergebnisse und deren Finanzierung nicht geklärt. Der Gesetzgeber muss an dieser Stelle klar nachbessern. DBfK fordert Personalbemessung Eine solche gesetzlich de nierte P ege - personalbemessung und ebensolche Personalmindeststandards mahnt auch der Deutsche Berufsverband für P egeberu - fe (DBfK) an. Jetzt hat der Verband dazu ein Faktenblatt „Nurse-to-Patient Ratios“ des Weltverbands der P egeberufe ICN in deutscher Übersetzung vorgestellt. Es zeigt, warum feste Personalschlüssel nötig sind und welche Erfahrungen andere Länder damit gemacht haben. Kritik äußert der DBfK an so genannten „Krankenhausexperten“, die den P egenotstand auf den Stationen baga - tellisieren. Es sei wirklich erstaunlich, wer sich alles berufen fühle, die Arbeitssituation der P egenden im Kranken - haus zu beurteilen, so der DBfK.
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Massiver Fachkräftemangel in
Brandenburg
Nicht mehr zu leugnen ist der massive
Fachkrä–emangel in der P ege in
Brandenburg. Das geht aus der
Beantwortung einer Anfrage der Linksfraktion
im Potsdamer Landtag hervor.
Demnach benötigen die P egeeinrichtungen
im Land bereits in den nächsten vier
Jahren bis zu 13.200 neue Fachkrä–e in
der Gesundheits-, Kranken- und
Altenp ege. Ende November 2015 befanden
sich im Land aber nur rund 3.500
Menschen in der P egeausbildung.
Die Landesregierung will mit ihrer
P egeožensive dagegen halten. Hier
geht es unter anderem um ein
Modellprojekt für einen ežektiven
Personaleinsatz in der P ege, nicht jedoch um eine
bessere Bezahlung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Dabei hinkt das Land
gegenüber Berlin um rund 300 Euro pro
Monat in den Gehältern hinterher. Kein
Wunder, wenn es zu großen
Pendlerströmen von P egerinnen und P eger
nach Berlin kommt. Ähnlich ist die
Situation an den Landesgrenzen zwischen
Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen sowie den Freistaaten £üringen
und Bayern.
NRW braucht ein Drittel mehr
P egekräfte
In Nordrhein-Westfalen haben über 70
Interessenvertretungen aus P egeein
richtungen bei Bund und Land eine
schnelle Anpassung der veralteten
Personalrichtwerte angemahnt, berichtet
ver.di NRW. Konkret würden rund
34.000 P egekrä–e fehlen, um die Ar
beit ordnungsgemäß erledigen zu
können. Demnach müssten ein Drittel
mehr P egekrä–e im Land eingestellt
werden. Die für NRW beschlossene
Personalerhöhung um 6,8% sei „ein Tropfen
auf den heißen Stein und wird die
Probleme nicht lösen“, heißt es in dem
Bundesland, das bundesweit bereits die
höchsten Personalschlüssel in der P ege
hat.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara
Stežens betonte denn auch auf einer
Tagung in Essen: „Wenn die Versprechen
des Bundes zur Umsetzung des P ege
stärkungsgesetzes II eingehalten werden
sollen, muss eine deutlich spürbare
Verbesserung der Personalsituation ohne
nanzielle Mehrbelastung der P egebe
dür–igen umgesetzt werden“. Sonst
würde sich die Reform als Mogelpackung
herausstellen.
800 Millionen Euro für mehr
Personal?
Im SGB XI habe man „800 Millionen
Euro für mehr Personal hinterlegt“,
sagte Laumann auf dem
Hauptstadtkongress 2016, und machte gleichfalls
deutlich, dass der neue P egebedür–igkeits
begriž nur mit mehr Personal umgesetzt
werden könne. „Wenn nächstes Jahr
Ostern das gleiche Personal in den P e
geeinrichtungen arbeitet wie dieses
Weihnachten, dann wurde der neue
P egebedür–igkeitsbegriž nicht umge
setzt“, warnte der P egebevollmächtigte,
und versprach: „Wir sehen uns dies sehr
genau an“.
Moritz Ernst
Leiter der Geschäftsstelle des DPR
„Das Bundeskabinett hat sich für eine
Verknüpfung des Entgeltsystems der
psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken mit der Einhaltung
von Mindestvorgaben zur
Personalausstattung entschlossen. Das ist ein
wegweisender Schritt, der
Beispielfunktion für alle Krankenhäuser in
Deutschland haben muss“, begrüßte
Andreas Westerfellhaus, Präsident
des Deutschen Pflegerats, den vom
Kabinett beschlossenen Entwurf
eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Versorgung und der
Vergütung für psychiatrische und
psychosomatische Leistungen (PsychVVG).
Der Entwurf für das Gesetz orientiert
sich eng an den Eckpunkten, auf die
sich Große Koalition bereits im
Februar 2016 geeinigt hatte und zielt
auf die Weiterentwicklung der
Versorgung und der Vergütung für
psychiatrische und psychosomatische
Leistungen.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die
sektorenübergreifende Behandlung
in der psychiatrischen Versorgung
zu fördern sowie die Transparenz
und die Leistungsorientierung der
Vergütung zu verbessern.
„Die Personalausstattung ist das A
und O der Qualität der
Leistungserbringung. Ohne die professionell
Pflegenden läuft nichts. Wir
brauchen feste Vorgaben für die
Personalausstattung, damit klar ist, mit
welchem Personal die Leistung auch
tatsächlich zu erbringen ist. Jetzt gilt
es, die Regelungen des PsychVVG
auf alle Krankenhäuser in
Deutschland zu übertragen. Denn
sachgerechte Personalvorgaben steigern
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