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Datenschutz im Gesundheitswesen
Schmerzmedizin
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.
0 Datenschutz im Gesundheitswesen
1 Berlin , Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2016, 225 Seiten, ISBN 978-3-95466-234-0, 89,95 €
2 U. Klinger-Schindler , W. Bartha
Beispiel in den USA zugelassen, wenn die Indikation gegeben ist. Dort wird Cannabis auch als Antikachektikum zum Beispiel bei Aids-Erkrankungen sehr segensreich eingesetzt. Zumindest in der Palliativmedizin brauchen wir das Präparat. Ich erwarte allerdings nicht, dass diese jahrelangen Diskussionen durch alle Parteien bald ihren Abschluss Œnden werden. Viele ideologische und emotional gelagerte Faktoren werden die Zulassung heraus zögern. Aber, wie gesagt, kann ich Patienten bereits jetzt mit Cannabinoiden versorgen - nach Rücksprache mit den Krankenkassen.
-
? Eine Umfrage von Medscape hat
gezeigt, dass die deutschen Mediziner
unsicher über den Status von Cannabis als
Arzneimittel sind. 54% der deutschen
Ärzte halten Marihuana für nicht
verschreibungsfähig. Rund ein Drittel geht
davon aus, dass es verschreibungsfähig ist.
Was ist richtig?
Horlemann: Verunsicherung und
mangelhafte Informationen sind unter Kollegen
verbreitet. Ich kann kein Cannabinoid wie
Marihuana verschreiben, weil die P
anzenanteile völlig unterschiedliche
Wirkkonzentrationen enthalten. Fertigpräparate stehen
aber zur Verfügung, bei denen ein Bezug
von Dosis und Wirkung besteht. Sonst
bemängelt die Krankenkasse völlig zu Recht,
dass es sich nicht um ein Medikament
handelt, sondern um ein P anzenextrakt.
? Was würde sich mit der angestrebten
gesetzlichen Neuregelung ändern?
Horlemann: Seit vielen Jahren werden
Neuregelungen bis zum Bundesrat
diskutiert. In der Zukunft wird sich sicherlich
etwas ändern. Auch im internationalen
Vergleich ist dies notwendig. Denn es ist zum
Buchtipps
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Verbesserung der Versorgungsstrukturen
in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-VStG) wurde die bisherige
Regelung der ambulanten Behandlung im
Krankenhaus gemäß § 116b SGB V durch
die ambulante spezialfachärztliche
Versorgung (ASV) ersetzt.
Das Buch „Die ASV-Abrechnung 2016“
gibt eine Kurzeinführung in die
rechtlichen Rahmenbedingungen und bietet
einen praxisorientierten Leitfaden zum
Abrechnungsmanagement.
Betriebswirtschaft
und Management im
Krankenhaus
Betriebswirtschaft und
Management im Krankenhaus
Dieses Buch vermittelt die wichtigsten
betriebswirtschaftlichen Kernthemen, die
Krankenhaus-Manager benötigen, um die
steigende Komplexität der Aufgaben und
die zunehmende Wettbewerbsintensität
in der Gesundheitswirtschaft bewältigen
zu können. Neueste theoretische
Erkenntnisse werden mit praktischen
Anwendungsfragen kombiniert. Praxisnahe
Beispiele und Fallstudien runden das
Verständnis ab.
mg THC beginnen und sich langsam
steigern. Wir gehen hier bis 20 mg.
? Wie groß ist das Suchtpotential im
Kontext einer schweren Erkrankung?
Horlemann: Ich sehe bei vielen Patienten
in der Schmerzbehandlung kein
Suchtpotential. Suchterkrankte würde ich nicht mit
Cannabis behandeln. Wenn sich durch die
medizinische Behandlung eine Sucht
ergäbe, Œele dies durch einen steigenden
Verbrauch auf. Einen solchen Fall habe ich
bisher noch nicht beobachtet. Wenn ich
bedenke, welche Patientengruppen ich
analgetisch behandele, scheint mir dies auch
unrealistisch. Dies sind schwerstkranke
Menschen mit kurzer Lebenserwartung, bei
denen andere Probleme schwerer ins
Gewicht fallen als die Suchtentscheidung.
Das Praxisbuch „Datenschutz im
Gesundheitswesen“ gibt einen
umfassenden Überblick und erleichtert den
Einstieg in die verschiedenen
Themenfelder des Datenschutzes. Es bietet eine
Orientierung bei grundlegenden
Datenschutzaspekten und erklärt welche
Strategien, Konzepte und Instrumente in der
Praxis erfolgreich sein können. (...truncated)