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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs15006-016-8708-9.pdf
KVen treiben Spielchen mit neuen Geriatrieleistungen
MMW Fortschritte der Medizin
KVen treiben Spielchen mit neuen Geriatrieleistungen
Intensive Seniorenbetreuung.
_ Seit dem 1. Juli 2016 gibt es neue Geriatrieleistungen im EBM. Zusätzlich zu den alten Nrn. 03360 und 03362 gibt es nun die Nr. 30984 für das spezielle geriatrische Assessment, das von Spezialisten erbracht wird. Für Hausärzte interessant sind die vorherige Abklärung nach Nr. 30980 (194 Punkte) und die Nr. 30988 (65 Punkte), die derNr. 03362 zugeschlagen werden kann, wenn ein Patient vom speziellen Assessment zurückkommt (siehe MMW-Sonderhe' 1/2016 S. 16). Diese neuen Leistungen sollen extrabudgetär in Euro vergütet werden, was bei den alten Leistungen nicht der Fall ist. In vielen KVen wird aber rechtswidrig beides budgetiert.
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AUS D E R PR A X I S VO N H AUSA R Z T ZU H AUSA R Z T
de gelegt werden – und nicht nur die genau
deŒnierten geriatrischen und
palliativmedizinischen. Das führt dazu, dass Praxen mit
eher niedrigen Fallzahlen und einem hohen
Anteil an geriatrischen Patienten die
erbrachten Leistungen nur zu einer sehr
geringen Quote vergütet bekommen. Dagegen
erhalten Praxen mit hohen Fallzahlen und ggf.
wenigen geriatrischen Patienten ein sehr
hohes QZV. Dieses wiederum schöpfen sie nicht
aus, der Rest wird auf ihr RLV übertragen –
und fördert somit die Versorgung
nicht-geriatrischer Fälle. Das war aber sicher nicht die
Intention hinter dem Beschluss.
Der Auftrag des Bewertungsausschusses
kann nur umgesetzt werden, wenn das QZV
nur anhand der im EBM deŒnierten Fälle der
Geriatrie oder Palliativmedizin gebildet wird.
Eine andere Möglichkeit wäre noch, einfach
beide Bereiche im
Honorarverteilungsmaßstab als „freie Leistungen“ darzustellen und
mit dem vereinbarten Honorarvolumen
auszustatten.
Geht eine KV anders vor, sollte dies Anlass zu
einem Widerspruch gegen die
Honorarmitteilung sein. Lehnt die KV diesen ab, kann das
Sozialgericht angerufen werden. ■
Vorpommern gab es weniger Geld.
Betrachtet man nur die Allgemeinmediziner und
Hausarzt-Internisten – rechnet man also die
Kinder- und Jugendärzte heraus – liegt das
Plus sogar nur bei 2,0% je Arzt bzw. 1,3% je
Behandlungsfall.
Im fachärztlichen Bereich gab es pro Fall nur
0,3% mehr als 2013 – der Fallwert von
durchschnittlich 66,61 Euro übertri§t den der
Hausärzte aber weiter um satte 8,4%. (...truncated)