So lassen sich Praxisunfälle vermeiden
So lassen sich Praxisunfälle vermeiden
Nadelstichverletzungen sind die Klassiker
wenn es um Unfälle in der Arztpraxis geht. Doch es gibt noch mehr Gefahrenquellen
gegen die sich Praxischefs wappnen müssen.
04 ∙ 2013 ästhetische dermatologie 43
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Ein rutschiger Boden, falsche Schuhe,
Hektik – es sind meistens Banalitäten, die
im Praxisalltag zu Stolperfallen und bösen
Stürzen führen. „Speziell im
Gesundheitswesen treten häu g Stichverletzungen
durch kontaminierte Nadeln auf“,
berichtet Christopher Bulle, Projektleiter
Qualitätsmanagement bei dem
Beratungsunternehmen medicteach. „Das ist mir als
Rettungsassistent im Notdienst schon selbst
passiert“, erzählt Bulle. „Typisch ist auch,
wenn Praxismitarbeiter mit
BirkenstockSchuhen oder Crocs im Winter mal eben
über die Straße zur Apotheke laufen oder
zum Rauchen gehen.“
Bulle schult Ärzte in Workshops der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
über „Gefährdungsbeurteilung in
Arztpraxen“. Aufgrund neuer gesetzlicher
Vorschri en wird der Arbeitsschutz für
die Praxisorganisation immer wichtiger.
Bis Mai 2013 musste zum Beispiel die
Biosto verordnung auf Basis der
EURichtlinie 2010/32/EU überarbeitet
werden. Die Richtlinie sieht Regelungen vor,
um Verletzungen durch scharfe oder
spitze Instrumente im
Gesundheitssektor zu vermeiden. Auch die geplanten
Änderungen des
Infektionsschutzgesetzes, mit denen anerkannte
Empfehlungen zur Hygiene verbindlich für Ärzte
werden sollen, setzen die Praxen unter
Zugzwang.
Sicherheitsbeauftragter teils Pflicht
Grundsätzlich ist die Zuständigkeit für
den Arbeits- und Gesundheitsschutz der
Praxismitarbeiter Chefsache. Wie die
Berufsgenossenscha für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtsp ege (BGW) bestätigt,
ist jeder Arbeitgeber für den
Arbeitsschutz derjenigen Mitarbeiter
verantwortlich, mit denen er einen Arbeitsvertrag
abgeschlossen hat. Beschä igen Inhaber
einer Praxisgemeinscha Personal
gemeinsam über eine Gesellscha , kann einer der
Gesellscha er als Verantwortlicher für
den Arbeitsschutz benannt werden.
Praxen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen
einen Sicherheitsbeau ragten benennen,
der dafür sorgt, den Arbeits- und
Gesundheitsschutz zu verbessern. Bevor ein Plan
mit konkreten Maßnahmen zum
Arbeitsschutz erstellt wird, sollten zunächst in
einer Art Brainstorming mit den
Mitarbeitern alle möglichen Gefahren erfasst
werden, denn sie wissen am besten, welche
Gefährdungen und Belastungen an ihren
jeweiligen Arbeitsplätzen au reten
können. „Nicht zu vergessen sind mögliche
psychische Belastungen, etwa ein
getrübtes Arbeitsklima oder schwierige
Patienten“, so Bulle.
Maßnahmenkontrolle notwendig
Für Ärzte ist es nicht leicht, einzelne
Gefahren richtig einzuschätzen. Zwar gibt
es für einige Gefährdungen und
Belastungen Sicherheitsnormen und
Grenzwerte in Gesetzen,
Unfallverhütungsvorschri en und Technische Regeln,
viele Gefahren lassen sich jedoch nicht
in Normen fassen. Die BGW rät, auch
mal etwas mehr als das gesetzlich
Notwendige zu tun. Die Technische Regel
schreibt bei Latexallergie etwa einen
Proteingehalt von weniger als 30
Mikrogramm pro Gramm Handschuh vor –
normalerweise unproblematisch, doch
für Mitarbeiter mit entzündeter Haut
riskant.
Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt
sich auf bestimmte Räumlichkeiten, wie
Labor, einzelne Abläufe, wie den
Reinigungsdienst, und auf bestimmte
Personengruppen, wie Jugendliche,
Behinderte, Schwangere und Allergiker. Alle
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© Jahr zu kontrollieren, wie e ektiv die
einzelnen Maßnahmen waren. In Praxen
mit weniger als zehn Mitarbeitern genügt
übrigens eine vereinfachte
Dokumentation. Grundlage sind hier die Vorschri en
der Berufsgenossenscha en (BGV
Anlage 1 und 3).
Strafen sind selten
Eine schri liche Dokumentation hil
auch bei Prüfungen durch die
Gesundheitsbehörden. Die Gewerbeaufsicht
erscheint meist unangemeldet und
kontrolliert etwa, ob die Praxen sichere
Injektionssysteme verwenden. Die
Gesundheitsämter prüfen, wie streng
Hygienevorschri en eingehalten
werden. „Wer dann eine aktuelle
Gefährdungsbeurteilung aus dem Rechner
zaubern kann, hinterlegt mit
Unterweisungsnachweisen,
Medizinprodukte-Unterlagen und einem Hygieneplan, ist
schon mal auf der sicheren Seite“, betont
Bulle. „Gesundheitsämter fragen auch
nach der Biosto verordnung, die
separat aufgelistet werden muss.“ Verstöße
gegen Arbeitsschutz- oder
Hygienevorschri en können Folgen haben. Zwar
seien laut Bulle Strafen selten, doch „im
Schadensfall werden
Berufsgenossenscha und im schlimmsten Fall auch
Staatsanwaltscha genau hinschauen,
ob alle Bestimmungen befolgt wurden.
Die Berufsgenossenscha verlangt ö er
Regresszahlungen.“ Stefan Holler (...truncated)