So lassen sich Praxisunfälle vermeiden

ästhetische dermatologie & kosmetologie, Aug 2013

Stefan Holler

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So lassen sich Praxisunfälle vermeiden

So lassen sich Praxisunfälle vermeiden Nadelstichverletzungen sind die Klassiker wenn es um Unfälle in der Arztpraxis geht. Doch es gibt noch mehr Gefahrenquellen gegen die sich Praxischefs wappnen müssen. 04 ∙ 2013 ästhetische dermatologie 43 - Ein rutschiger Boden, falsche Schuhe, Hektik – es sind meistens Banalitäten, die im Praxisalltag zu Stolperfallen und bösen Stürzen führen. „Speziell im Gesundheitswesen treten häu g Stichverletzungen durch kontaminierte Nadeln auf“, berichtet Christopher Bulle, Projektleiter Qualitätsmanagement bei dem Beratungsunternehmen medicteach. „Das ist mir als Rettungsassistent im Notdienst schon selbst passiert“, erzählt Bulle. „Typisch ist auch, wenn Praxismitarbeiter mit BirkenstockSchuhen oder Crocs im Winter mal eben über die Straße zur Apotheke laufen oder zum Rauchen gehen.“ Bulle schult Ärzte in Workshops der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über „Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen“. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschri en wird der Arbeitsschutz für die Praxisorganisation immer wichtiger. Bis Mai 2013 musste zum Beispiel die Biosto verordnung auf Basis der EURichtlinie 2010/32/EU überarbeitet werden. Die Richtlinie sieht Regelungen vor, um Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Gesundheitssektor zu vermeiden. Auch die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, mit denen anerkannte Empfehlungen zur Hygiene verbindlich für Ärzte werden sollen, setzen die Praxen unter Zugzwang. Sicherheitsbeauftragter teils Pflicht Grundsätzlich ist die Zuständigkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Praxismitarbeiter Chefsache. Wie die Berufsgenossenscha für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtsp ege (BGW) bestätigt, ist jeder Arbeitgeber für den Arbeitsschutz derjenigen Mitarbeiter verantwortlich, mit denen er einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Beschä igen Inhaber einer Praxisgemeinscha Personal gemeinsam über eine Gesellscha , kann einer der Gesellscha er als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz benannt werden. Praxen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen Sicherheitsbeau ragten benennen, der dafür sorgt, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern. Bevor ein Plan mit konkreten Maßnahmen zum Arbeitsschutz erstellt wird, sollten zunächst in einer Art Brainstorming mit den Mitarbeitern alle möglichen Gefahren erfasst werden, denn sie wissen am besten, welche Gefährdungen und Belastungen an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen au reten können. „Nicht zu vergessen sind mögliche psychische Belastungen, etwa ein getrübtes Arbeitsklima oder schwierige Patienten“, so Bulle. Maßnahmenkontrolle notwendig Für Ärzte ist es nicht leicht, einzelne Gefahren richtig einzuschätzen. Zwar gibt es für einige Gefährdungen und Belastungen Sicherheitsnormen und Grenzwerte in Gesetzen, Unfallverhütungsvorschri en und Technische Regeln, viele Gefahren lassen sich jedoch nicht in Normen fassen. Die BGW rät, auch mal etwas mehr als das gesetzlich Notwendige zu tun. Die Technische Regel schreibt bei Latexallergie etwa einen Proteingehalt von weniger als 30 Mikrogramm pro Gramm Handschuh vor – normalerweise unproblematisch, doch für Mitarbeiter mit entzündeter Haut riskant. Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf bestimmte Räumlichkeiten, wie Labor, einzelne Abläufe, wie den Reinigungsdienst, und auf bestimmte Personengruppen, wie Jugendliche, Behinderte, Schwangere und Allergiker. Alle er.iillfrrtt/ccaaaeRooohdHm MDrgmaeauiastzeßstutenzlatgaeshebcnmhhgGöererilneetfilamtaiehcutührecsenhsdn,eoqnnkuuaulenaclmudlheteneAniustnroimbeewermgtiiteewsshsdeecatirhlezdbutdeeetnnnaz--. © Jahr zu kontrollieren, wie e ektiv die einzelnen Maßnahmen waren. In Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern genügt übrigens eine vereinfachte Dokumentation. Grundlage sind hier die Vorschri en der Berufsgenossenscha en (BGV Anlage 1 und 3). Strafen sind selten Eine schri liche Dokumentation hil auch bei Prüfungen durch die Gesundheitsbehörden. Die Gewerbeaufsicht erscheint meist unangemeldet und kontrolliert etwa, ob die Praxen sichere Injektionssysteme verwenden. Die Gesundheitsämter prüfen, wie streng Hygienevorschri en eingehalten werden. „Wer dann eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung aus dem Rechner zaubern kann, hinterlegt mit Unterweisungsnachweisen, Medizinprodukte-Unterlagen und einem Hygieneplan, ist schon mal auf der sicheren Seite“, betont Bulle. „Gesundheitsämter fragen auch nach der Biosto verordnung, die separat aufgelistet werden muss.“ Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Hygienevorschri en können Folgen haben. Zwar seien laut Bulle Strafen selten, doch „im Schadensfall werden Berufsgenossenscha und im schlimmsten Fall auch Staatsanwaltscha genau hinschauen, ob alle Bestimmungen befolgt wurden. Die Berufsgenossenscha verlangt ö er Regresszahlungen.“ Stefan Holler (...truncated)


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Stefan Holler. So lassen sich Praxisunfälle vermeiden, ästhetische dermatologie & kosmetologie, 2013, pp. 43, Volume 5, Issue 4, DOI: 10.1007/s12634-013-0744-1