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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2FBF03369673.pdf
Gesundheitskarte: zwei Schritte vor, einer zurück?
Gesundheitskarte: zwei Schritte vor, einer zurück?
Das GKV-Änderungsgesetz ist seit Juni beschlossene Sache. Doch
wo bleibt der erwartete Schub der Kassen und der Industrie beim Rollout der elektronischen Gesundheitskarten? Und selbst wenn er käme, stünde dann die notwendige Technik in den Praxen rechtzeitig zur Verfügung? Nun sind die Kassen gefordert Wann startet der endgültige Rollout der elektronischen Gesundheitskarte? Dürfen Versicherte die Gesundheitskarte zurückweisen?
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Patient klagt gegen die eGK
fl Vor dem Sozialgericht (SG) Düsseldorf
hat das erste Verfahren darüber begonnen,
ob gesetzlich Versicherte zum Besitz einer
elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
verpflichtet werden können. Ein Versicherter
aus Wuppertal lehnt die Nutzung der eGK
mit Verweis auf sein Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ab. Der Mann
wollte von seiner Kasse, der Bergischen
Krankenkasse in Solingen,bestätigt haben,
dass er die neue Karte nicht bekommt.
Schon der Stammdatenabgleich liefere
Informationen über die Teilnahme an einem
„disease management program“, sagt Jan
Kuhlmann, der Hamburger Rechtsanwalt
des Klägers. „Wir sehen die Gefahr, dass
langfristig ein systemischer Druck
entsteht, an bestimmten
Behandlungsprogrammen teilzunehmen“, so Kuhlmann. Er
will unter anderem beim SG durchsetzen,
dass der Kläger keine eGK braucht, um
medizinisch versorgt zu werden.
Solange sich die gesetzliche Grundlage
nicht ändert, seien der Kasse die Hände
gebunden, so die Bergische
Krankenkasse. Bislang habe die Kasse noch keine eGK
ausgegeben. Sie habe aber alle
Versicherten um ein Foto gebeten, drei Viertel
hätten es bereits eingeschickt.
Über die Klage wird erst 2011 entschieden:
Das Düsseldorfer SG hat vorher keinen
Termin für eine öffentliche Verhandlung frei,
teilt Rechtsanwalt Kuhlmann mit. iss (...truncated)