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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2FBF03368613.pdf
Gefährliche Bahnfahrt — und was der Gutachter dazu sagt
WA S M M W - L E S E R E R L E B E N
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0 Dr.med. Eckart Töppich, Facharzt für Innere Medizin , D-01454 Ullersdorf
-
Als Gutachter wird man manchmal mit
Sachverhalten konfrontiert, für die es noch
keinen Präzedenzfall gegeben hat.
Zwei Lehrlinge der Keramikmalerei
gingen nach der Arbeit in die
Bahnhofsgaststätte einer Oberlausitzer Kleinstadt, um zu
Abend zu essen. Dazu tranken sie „etwas“
Bier. Anschließend beschlossen sie, Bahn
zu fahren. Ein planmäßiger Personenzug
sich aber noch knapp zehn Kilometer auf
dem Wagendach und konnte mit einem
Schädel-Hirn-Trauma in eine
entsprechende Spezialklinik verbracht werden. Der
andere wurde von der Bahnpolizei weiter
„betreut“.
Sind Alkoholmissbrauch und/oder eine
Straftat ursächlich für einen erlittenen
Körperschaden, besteht kein Anspruch auf
K rankengeld. Wer
aber dazu in der Lage
ist, auf einen
fahrenden Güterzug
aufzuspringen, auf das
Wagendach zu klettern
und sich sogar nach
einem
Schädel-HirnTrauma noch zehn
Minuten lang dort zu
halten, wird kaum so
viel Alkohol
getrunken haben, dass die
Kriterien des
„Missbrauchs“ erfüllt
gewesen wären. Ein
Fremdschaden war nicht
entstanden, selbst eine „Straftat“
(Schwarzfahrt) lag nicht vor , da beide Lehrlinge eine
gültige Monatskarte vorweisen konnten,
und so blieb es bei grobem Unfug, womit
eine Sperrung des Krankengeldes nicht zu
begründen war. (...truncated)