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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2FBF03365827.pdf
Sind Heilmitteldaten zu Prüfzwecken ungeeignet?
Krankenversicherung: Was Sie von der Steuer absetzen können
-
– Ab dem 1.1.2010 können Beiträge für
die Kranken- und Pflegeversicherung zum
großen Teil steuerlich geltend gemacht
werden. Aber nur die Kosten für den
Basisschutz, der dem Niveau der
gesetzlichen Sozialversicherung entspricht,
können komplett als Sonderausgaben
vom zu versteuernden Einkommen
abgezogen werden.
Beitragserstattungen mindern diese
Sonderausgaben im Verhältnis eins zu eins.
Je höher z.B. eine Beitragserstattung
ausfällt, desto geringer sind die
Sonderausgaben, die geltend gemacht werden
können. Ein hoher Selbstbehalt macht
folgerichtig keinen Sinn mehr, denn die darauf
entfallenden Ausgaben zählen hier nicht,
während die ggf. höhere
Versicherungsprämie bei Minderung oder Wegfall der
Selbstbeteiligung in Abhängigkeit vom
eigenen Steuersatz gewissermaßen vom
Staat bezahlt wird.
MMW-Kommentar: Hier ist zu beachten,
dass die Abzugsvolumina für
Vorsorgeaufwendungen um 400,00 Euro auf
2800,00 Euro für Selbstständige steigen.
Liegt der Steuerzahler mit seinen
Vorsorgeaufwendungen einschließlich der
Kranken- und Pflegeversicherung unter
den neuen Grenzen, kann er diese
steuerlich voll ansetzen. Wendet er für seine
Basiskranken- und Pflegeversicherung
allerdings mehr als 2800,00 Euro auf, kann er
nur seine tatsächlichen Ausgaben für die
Basiskranken- und Pflegeversicherung
ansetzen.
– Bereits mit Schreiben vom 8.6.2009
hat der GKV-Spitzenverband der KBV
mitgeteilt, dass die aus dem
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz resultierende
Umstellung der Arztnummern zum
1.7.2008 im
GKV-HeilmittelinformationsSystem (GKV-HIS) größere Störungen
verursacht hat als zunächst angenommen.
Lieferprobleme bei den Daten liefernden
Stellen hätten dazu geführt, dass
Umsätze der Kassenärztlichen Vereinigungen
für das vierte Quartal 2008 teilweise
nicht korrekt abgebildet wurden. Diese
Unstimmigkeiten hätten sich erst aus
den erstellten Berichten ergeben.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Berichte
für das vierte Quartal 2008 wurden
deshalb auf der Internetseite http://www.
gkv-his.de bereitgestellt, die
Übermittlung der arztbezogenen Berichte
hinge
MMW-Kommentar: Die arztbezogenen
Berichte bilden die Grundlage der
Heilmittel-Richtgrößenprüfungen bei den
einzelnen Vertragsärztinnen und -ärzten.
Waren die zugrunde liegenden Daten
schon in der Vergangenheit wenig
zuverlässig, dürften sie nun endgültig als
Ausgangslage für die gesetzlich
vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei
der Heilmittelverordnung ungeeignet
sein. Bei wem also demnächst eine solche
Heilmittel-Richtgrößenprüfung
durchgeführt werden soll, der kann sich allein
schon unter Hinweis auf dieses
Datenchaos möglicherweise erfolgreich wehren.
– 31. Dezember
Frist zur Einführung des
Praxis-QM läuft ab!
– § 135a SGB V verpflichtet
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur
Sicherung und Weiterentwicklung
der Qualität der von ihnen
erbrachten Leistungen. Die
Leistungen müssen dem jeweiligen
Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse entsprechen und in der
fachlich gebotenen Qualität
erbracht werden. Vertragsärzte sind
deshalb nach Maßgabe der
§§ 136a, 136b, 137 und 137d SGB V
verpflichtet, sich an
einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der
Qualitätssicherung zu beteiligen,
die insbesondere zum Ziel haben,
die Ergebnisqualität zu verbessern.
Am 31. Dezember 2009 endet die
Frist für die Einführung eines
solchen Qualitätsmanagements (QM)
in den Praxen.
MMW-Kommentar: Selbst wer ein
solches QM bisher nicht
eingeführt hat, dem bleibt genügend
Zeit zur Umsetzung. Ein QM kann
man sich nämlich selbst
gestalten. Der Nachweis der Einführung
kann z.B. dadurch erbracht
werden, dass man gemeinsam mit
dem Praxispersonal das gesamte
Leistungsspektrum der Praxis
zusammenträgt und je eine(n)
Verantwortliche(n) samt
Vertretung benennt. Das kann man in
einem Organigramm
zusammenfassen und einen Plan erstellen,
welche Maßnahmen bis wann
abgeschlossen sein sollen. Erst bis
Ende 2010 muss das QM-System
dann allerdings nicht nur
eingeführt, sondern auch überprüft
worden sein. (...truncated)