Frist zur Einführung des Praxis-QM läuft ab!

MMW - Fortschritte der Medizin, Dec 2009

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Frist zur Einführung des Praxis-QM läuft ab!

Krankenversicherung: Was Sie von der Steuer absetzen können - – Ab dem 1.1.2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zum großen Teil steuerlich geltend gemacht werden. Aber nur die Kosten für den Basisschutz, der dem Niveau der gesetzlichen Sozialversicherung entspricht, können komplett als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Beitragserstattungen mindern diese Sonderausgaben im Verhältnis eins zu eins. Je höher z.B. eine Beitragserstattung ausfällt, desto geringer sind die Sonderausgaben, die geltend gemacht werden können. Ein hoher Selbstbehalt macht folgerichtig keinen Sinn mehr, denn die darauf entfallenden Ausgaben zählen hier nicht, während die ggf. höhere Versicherungsprämie bei Minderung oder Wegfall der Selbstbeteiligung in Abhängigkeit vom eigenen Steuersatz gewissermaßen vom Staat bezahlt wird. MMW-Kommentar: Hier ist zu beachten, dass die Abzugsvolumina für Vorsorgeaufwendungen um 400,00 Euro auf 2800,00 Euro für Selbstständige steigen. Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen einschließlich der Kranken- und Pflegeversicherung unter den neuen Grenzen, kann er diese steuerlich voll ansetzen. Wendet er für seine Basiskranken- und Pflegeversicherung allerdings mehr als 2800,00 Euro auf, kann er nur seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskranken- und Pflegeversicherung ansetzen. – Bereits mit Schreiben vom 8.6.2009 hat der GKV-Spitzenverband der KBV mitgeteilt, dass die aus dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz resultierende Umstellung der Arztnummern zum 1.7.2008 im GKV-HeilmittelinformationsSystem (GKV-HIS) größere Störungen verursacht hat als zunächst angenommen. Lieferprobleme bei den Daten liefernden Stellen hätten dazu geführt, dass Umsätze der Kassenärztlichen Vereinigungen für das vierte Quartal 2008 teilweise nicht korrekt abgebildet wurden. Diese Unstimmigkeiten hätten sich erst aus den erstellten Berichten ergeben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Berichte für das vierte Quartal 2008 wurden deshalb auf der Internetseite http://www. gkv-his.de bereitgestellt, die Übermittlung der arztbezogenen Berichte hinge MMW-Kommentar: Die arztbezogenen Berichte bilden die Grundlage der Heilmittel-Richtgrößenprüfungen bei den einzelnen Vertragsärztinnen und -ärzten. Waren die zugrunde liegenden Daten schon in der Vergangenheit wenig zuverlässig, dürften sie nun endgültig als Ausgangslage für die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei der Heilmittelverordnung ungeeignet sein. Bei wem also demnächst eine solche Heilmittel-Richtgrößenprüfung durchgeführt werden soll, der kann sich allein schon unter Hinweis auf dieses Datenchaos möglicherweise erfolgreich wehren. – 31. Dezember Frist zur Einführung des Praxis-QM läuft ab! – § 135a SGB V verpflichtet niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Vertragsärzte sind deshalb nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d SGB V verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern. Am 31. Dezember 2009 endet die Frist für die Einführung eines solchen Qualitätsmanagements (QM) in den Praxen. MMW-Kommentar: Selbst wer ein solches QM bisher nicht eingeführt hat, dem bleibt genügend Zeit zur Umsetzung. Ein QM kann man sich nämlich selbst gestalten. Der Nachweis der Einführung kann z.B. dadurch erbracht werden, dass man gemeinsam mit dem Praxispersonal das gesamte Leistungsspektrum der Praxis zusammenträgt und je eine(n) Verantwortliche(n) samt Vertretung benennt. Das kann man in einem Organigramm zusammenfassen und einen Plan erstellen, welche Maßnahmen bis wann abgeschlossen sein sollen. Erst bis Ende 2010 muss das QM-System dann allerdings nicht nur eingeführt, sondern auch überprüft worden sein. (...truncated)


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Frist zur Einführung des Praxis-QM läuft ab!, MMW - Fortschritte der Medizin, 2009, pp. 9, Volume 151, Issue 51-52, DOI: 10.1007/BF03365828