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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs15012-017-2338-5.pdf
Verstorbene Praxischefs hinterlassen oft das reine Chaos
Verstorbene Praxischefs hinterlassen oft das reine Chaos
Obwohl sie von Berufs wegen häu g mit ihm konfrontiert werden, schieben Ärzte den Tod gern beiseite. Ganz besonders, wenn es um das eigene Ableben geht. Tre‚en Praxisinhaber aber keine Vorsorge, um geschäftliche Dinge für den Fall ihres Todes zu regeln, können die Hinterbliebenen arg in die Bredouille kommen.
-
W schlagen kann, zeigte sich bei
ie schnell das Schicksal
zueinem Ärztekongress in
Ägypten: Inmitten seiner Kollegen erlitt ein
deutscher Kollege einen tödlichen
Herzinfarkt. Der verstorbene Mediziner
hinterließ eine Frau und vier schulp ichtige
Kinder.
Zum menschlichen Drama kommt in
solchen Fällen o‚ ein zweites: Die Witwe
ist zahlungsunfähig – trotz genügend
Geld auf dem Konto. Es fehlen die (Bank-)
Vollmachten. Freiberu er und
Praxisinhaber hinterlassen o‚ ein beru iches
Chaos, wenn sie verunglücken oder
plötzlich schwer erkranken. In
Industrieunternehmen gibt es für solche Fälle
einen Notfallordner. Den sollten auch
Ärzte anlegen und mit allen wichtigen
Verträgen, Verfügungen und Vollmachten
ausstatten. Auch eine sorgfältig und klar
formulierte Patientenverfügung darf
keinesfalls fehlen. Wer, wenn nicht Ärzte
sollten in der Lage sein, detailliert
darzuNeun von zehn Ärzten machen sich zu
Lebzeiten keinerlei Gedanken über die
„letzten Dinge“.
legen, welche medizinischen
Maßnahmen sie im Falle einer unheilbaren
Erkrankung oder eines Komas wünschen –
und welche nicht. Ebenso sollten ein
etwaiger Ehevertrag und das Testament in
dem Notfallordner deponiert sein. Dann
können Erben schnell ermittelt werden
und sind handlungsfähig.
Unternehmer-Vollmacht ist P icht
Eine Unternehmer-Vollmacht ist für
niedergelassene Ärzte P icht. Diese
ermächtigt Ehepartner oder
Nachkommen, einen Stellvertreter für die Praxis
einzusetzen, wenn der Mediziner
beispielsweise nach einem Unfall im Koma
liegt und auf unbestimmte Zeit ausfällt.
So laufen die Geschä‚e weiter und die
Existenz ist gesichert.
Sinnvoll ist auch eine Telefonliste mit
Nummern wichtiger Dienstleister, des
Versorgungswerks und der zuständigen
Ärztekammer. Auch Kredite,
Leasingverträge, Versicherungen,
Jahresabschlüsse und Privatdarlehen sollten
kopiert im Notfallordner liegen.
„Schlussendlich sind Listen mit Passwörtern,
PIN-Nummern, Bankschließfächern
sowie Unterlagen zu Immobilien (soweit
vorhanden) hilfreich, um die
Notsituation ohne wirtscha‚lichen Schaden zu
überstehen“, verdeutlicht Markus Sobau,
ilta Erbscha‚splaner und
Generationenbeo
Fo rater mit IHK-Zerti›kat. Doch die
Rea/
ng lität sieht anders aus: „Viele Ärzte
samu
iitJan meln Dokumente erst, wenn die Nach
rsh folge für die Praxis ansteht“, bedauert
C© Sobau. Der Mannheimer berät seit
Jahren Mediziner und beobachtet, dass 90%
der niedergelassenen Ärzte bis dahin
keinerlei Vorsorge tre¢en.
Das Bewusstsein für die eigene
Sterblichkeit fehlt
Meist fehlt das Bewusstsein für die
eigene Endlichkeit: „Die Praxisinhaber
setzen sich nicht damit auseinander und
ahnen nicht, was sie damit anrichten“, so
der Finanzwirt. Besonders verheerend
wirkt sich die versäumte Vorsorge auf
Gemeinscha‚spraxen aus. Etliche
›rmieren als Gesellscha‚ des bürgerlichen
Rechts (GbR). Fehlt im GbR-Vertrag
allerdings der Zusatz „Beim Tod eines
Gesellscha‚ers gehen dessen Anteile an die
Erben über“ – erlischt die Gesellscha‚
mit dem Tod eines Partners.
Rechtsanwalt Heinrich Meyer-Götz aus Dresden
skizziert die Folgen: „Sämtliche
Mietund Leasingverträge sind dann fällig
und gehen auf die lebenden Partner über.“
Jeder Arzt ha‚et dann mit seinem Priva-t
vermögen persönlich und unmittelbar.
In einem anderen Beispiel schlägt die
Witwe eines Arztes das Erbe aus. Ihr
Mann hatte kurz vor seinem Unfalltod
seinen Mietvertrag um zehn Jahre
verlängert. 3.000 € Praxismiete monatlich
sind in Summe 360.000 €. Das war der
Frau zu viel und stand wohl in keinem
Verhältnis zum Erbe. Eine Klausel zum
Tod wäre hier hilfreich gewesen, erklärt
Meyer-Götz.
Übrigens muss die Notfallakte nicht
zwingend in Papier vorliegen. Das
Zentralregister der Bundesnotarkammer
speichert diese auch digital. Dort
können Ärzte entweder über einen Notar
oder direkt beglaubigte Kopien
hinterlegen lassen. Für rund 40 € kann jeder
bei der Bundesnotarkammer seine
Dokumente speichern und erhält einen
Ausweis mit einer Telefonnummer für
Notfälle. Michael Sudahl (...truncated)