Verstorbene Praxischefs hinterlassen oft das reine Chaos

hautnah dermatologie, Jan 2017

Obwohl sie von Berufs wegen häufig mit ihm konfrontiert werden, schieben Ärzte den Tod gern beiseite. Ganz besonders, wenn es um das eigene Ableben geht. Treffen Praxisinhaber aber keine Vorsorge, um geschäftliche Dinge für den Fall ihres Todes zu regeln, können die Hinterbliebenen arg in die Bredouille kommen.

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Verstorbene Praxischefs hinterlassen oft das reine Chaos

Verstorbene Praxischefs hinterlassen oft das reine Chaos Obwohl sie von Berufs wegen häu g mit ihm konfrontiert werden, schieben Ärzte den Tod gern beiseite. Ganz besonders, wenn es um das eigene Ableben geht. Tre‚en Praxisinhaber aber keine Vorsorge, um geschäftliche Dinge für den Fall ihres Todes zu regeln, können die Hinterbliebenen arg in die Bredouille kommen. - W schlagen kann, zeigte sich bei ie schnell das Schicksal zueinem Ärztekongress in Ägypten: Inmitten seiner Kollegen erlitt ein deutscher Kollege einen tödlichen Herzinfarkt. Der verstorbene Mediziner hinterließ eine Frau und vier schulp ichtige Kinder. Zum menschlichen Drama kommt in solchen Fällen o‚ ein zweites: Die Witwe ist zahlungsunfähig – trotz genügend Geld auf dem Konto. Es fehlen die (Bank-) Vollmachten. Freiberu er und Praxisinhaber hinterlassen o‚ ein beru iches Chaos, wenn sie verunglücken oder plötzlich schwer erkranken. In Industrieunternehmen gibt es für solche Fälle einen Notfallordner. Den sollten auch Ärzte anlegen und mit allen wichtigen Verträgen, Verfügungen und Vollmachten ausstatten. Auch eine sorgfältig und klar formulierte Patientenverfügung darf keinesfalls fehlen. Wer, wenn nicht Ärzte sollten in der Lage sein, detailliert darzuNeun von zehn Ärzten machen sich zu Lebzeiten keinerlei Gedanken über die „letzten Dinge“. legen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer unheilbaren Erkrankung oder eines Komas wünschen – und welche nicht. Ebenso sollten ein etwaiger Ehevertrag und das Testament in dem Notfallordner deponiert sein. Dann können Erben schnell ermittelt werden und sind handlungsfähig. Unternehmer-Vollmacht ist P icht Eine Unternehmer-Vollmacht ist für niedergelassene Ärzte P icht. Diese ermächtigt Ehepartner oder Nachkommen, einen Stellvertreter für die Praxis einzusetzen, wenn der Mediziner beispielsweise nach einem Unfall im Koma liegt und auf unbestimmte Zeit ausfällt. So laufen die Geschä‚e weiter und die Existenz ist gesichert. Sinnvoll ist auch eine Telefonliste mit Nummern wichtiger Dienstleister, des Versorgungswerks und der zuständigen Ärztekammer. Auch Kredite, Leasingverträge, Versicherungen, Jahresabschlüsse und Privatdarlehen sollten kopiert im Notfallordner liegen. „Schlussendlich sind Listen mit Passwörtern, PIN-Nummern, Bankschließfächern sowie Unterlagen zu Immobilien (soweit vorhanden) hilfreich, um die Notsituation ohne wirtscha‚lichen Schaden zu überstehen“, verdeutlicht Markus Sobau, ilta Erbscha‚splaner und Generationenbeo Fo rater mit IHK-Zerti›kat. Doch die Rea/ ng lität sieht anders aus: „Viele Ärzte samu iitJan meln Dokumente erst, wenn die Nach rsh folge für die Praxis ansteht“, bedauert C© Sobau. Der Mannheimer berät seit Jahren Mediziner und beobachtet, dass 90% der niedergelassenen Ärzte bis dahin keinerlei Vorsorge tre¢en. Das Bewusstsein für die eigene Sterblichkeit fehlt Meist fehlt das Bewusstsein für die eigene Endlichkeit: „Die Praxisinhaber setzen sich nicht damit auseinander und ahnen nicht, was sie damit anrichten“, so der Finanzwirt. Besonders verheerend wirkt sich die versäumte Vorsorge auf Gemeinscha‚spraxen aus. Etliche ›rmieren als Gesellscha‚ des bürgerlichen Rechts (GbR). Fehlt im GbR-Vertrag allerdings der Zusatz „Beim Tod eines Gesellscha‚ers gehen dessen Anteile an die Erben über“ – erlischt die Gesellscha‚ mit dem Tod eines Partners. Rechtsanwalt Heinrich Meyer-Götz aus Dresden skizziert die Folgen: „Sämtliche Mietund Leasingverträge sind dann fällig und gehen auf die lebenden Partner über.“ Jeder Arzt ha‚et dann mit seinem Priva-t vermögen persönlich und unmittelbar. In einem anderen Beispiel schlägt die Witwe eines Arztes das Erbe aus. Ihr Mann hatte kurz vor seinem Unfalltod seinen Mietvertrag um zehn Jahre verlängert. 3.000 € Praxismiete monatlich sind in Summe 360.000 €. Das war der Frau zu viel und stand wohl in keinem Verhältnis zum Erbe. Eine Klausel zum Tod wäre hier hilfreich gewesen, erklärt Meyer-Götz. Übrigens muss die Notfallakte nicht zwingend in Papier vorliegen. Das Zentralregister der Bundesnotarkammer speichert diese auch digital. Dort können Ärzte entweder über einen Notar oder direkt beglaubigte Kopien hinterlegen lassen. Für rund 40 € kann jeder bei der Bundesnotarkammer seine Dokumente speichern und erhält einen Ausweis mit einer Telefonnummer für Notfälle. Michael Sudahl (...truncated)


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Michael Sudahl. Verstorbene Praxischefs hinterlassen oft das reine Chaos, hautnah dermatologie, 2017, pp. 54-54, Volume 33, Issue 1, DOI: 10.1007/s15012-017-2338-5