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Personalfragen stehen im Zentrum
Heilberufe / Das P egemagazin
J A H R E S AU S B L I C K Personalfragen stehen im Zentrum
lungen bei einer Einzelperson bis hin zu kommunalen Versorgungsstrukturen in einen Zusammenhang bringen. Chance für Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote Die Stärkung der Rolle der Kommunen in Bezug auf den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote muss von allen Beteiligten als Chance verstanden werden. In der Altenhilfe wurden entlastende Angebote gescha en. Dies betri sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich. Familien mit Kindern mit erheblichem Pƒegebedarf hingegen sind hier bislang deutlich benachteiligt. Dabei sind insbesondere Familien mit Kindern in einer Ausnahmesituation, deren Chance auf Entlastung von Infrastrukturen abhängig ist. Im ZusammenDie derzeitige Krankenhausfinanzierung stellt nicht sicher, dass ausreichend Pflegefachpersonen für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Dieser Mangel besteht seit langem, führt zu einer Gefährdung der Patientenversorgung, schadet der Attraktivität des Berufes und lässt zugleich die Kosten steigen.
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Die pflegerische Personalausstattung
bewegt sich heute auf dem Niveau des
Jahres 2003. Ein Dilemma, denn die
Patientenklientel hat sich seitdem
deutlich verändert: Die Patienten werden
heute älter und weisen häufiger eine
altersspezifische Multimorbidität auf.
Letzteres spiegelt sich in einem
erhöhten CMI und einem gestiegenen
Pflegebedarf wider. Diesem Mehrbedarf –
pflegerische Leistung und steigende
Patientenzahl – wurde bislang nicht
Rechnung getragen. Das muss sich ändern.
Denn eine qualitativ hochwertige
Krankenhausversorgung steht und fällt mit
den dafür ausreichend zur Verfügung
stehenden qualifizierten
Pflegefachpersonen.
Umsetzungsempfehlungen zum
KHSG: Aus Sicht des DPR ergeben sich
im Zusammenhang mit dem
Krankenhang mit der Einführung des neuen
Pƒegebedür†igkeitsbegri s und der damit
einhergehenden Leistungserweiterung
muss das Angebot auch für Familien mit
Kindern erweitert werden, um
langfristige Entlastung zu scha en.
Probleme werden verstärkt
Insgesamt ist der Gesetzentwurf des
PSG III als notwendige Folge des
eingeleiteten gesetzlichen
Änderungsprozesses des SGB XI anzusehen. Die im
Hinblick auf die Kommunen angestrebten
Änderungen sind zu begrüßen. Die in
der Regel landesspeziŽschen aber
bundesweit übertragbaren Probleme in dem
dreiseitigen Verhältnis von Pƒegekassen,
Sozialhilfeträgern und
Leistungserbringern werden jedoch nicht beseitigt,
sondern vielmehr verstärkt.
hausstrukturgesetz drei
Regelungsbedarfe:
1. Die sachgerechte Abbildung des er
höhten P egebedarfs von
demenzerkrankten, p egebedürftigen oder
behinderten Patienten
2. Die sachgerechte Abbildung des all
gemeinen P egebedarfs in
Krankenhäusern
3. Die Kontrolle der Mittelverwendung
aus dem P egestellenförderprogramm
Die zu erarbeitenden Lösungen müssen
den erhöhten Pflegeaufwand erklären
können. Sie sollten möglichst
unbürokratisch sein sowie keine
Einzelleistungsdokumentation erzwingen. Letztlich dürfen
sie den Dokumentationsaufwand nicht
unnötig erhöhen und müssen eine
Auswirkung auf die Erlösverteilung haben.
Vor allem müssen sie dazu führen, dass
die Pflege am Bett bedarfsgerecht
sichergestellt ist.
Abbildung des allgemeinen und
erhöhten Pflegebedarfs: Die sachgerechte
Abbildung des erhöhten Pflegebedarfs von
demenzerkrankten, pflegebedürftigen
oder behinderten Patienten im
Krankenhaus lässt sich durch die Einführung des
„OPS 9-984 Pflegebedürftigkeit“ im
Geltungsbereich des § 17b KHG als
Pflegebedarfsfaktor auf einfache, unbürokratische
und wenig prüfaufwendige Weise
durchführen. Ergänzend sind neue OPS Kodes
zu entwickeln, u.a. zur bedarfsgerechten
Leistungseinschränkungen
sind zu erwarten
Der Deutsche Pƒegerat weist zudem
darauf hin, dass durch mehrere
Regelungen im Gesetzentwurf für
pƒegebedürftige Menschen, deren
Pƒegebedür†igkeit weniger als sechs Monate andauert
und für Menschen, die
Eingliederungshilfe beziehen, erhebliche qualitative
und quantitative
Leistungseinschränkungen zu erwarten sind. Um das zu
vermeiden muss der Gesetzentwurf
erheblich nachgebessert werden.
Betreuung und Behandlung von
demenzerkrankten bzw. kognitiv eingeschränkten
Patienten.
Festlegung von
Mindestbesetzungszahlen für sensible Bereiche: Wichtig ist
zudem, dass zusätzliche finanzielle Mittel
für den nachhaltigen Aufbau von
Pflegestellen verwendet werden. Für besonders
sensible Bereiche (z.B. Nachtdienst) sollte
es zu einer Festlegung von
Mindestbesetzungszahlen kommen. Ergänzend
sollte die Festlegung eines
Mindestpflegezeitwertes (MPZ) auf Basis der in den
Kalku-lationshäusern erhobenen DRG
bezogenen PPR Minuten erfolgen.
Kontrolle der Mittelverwendung: Um
eine Verbindlichkeit für die
Mittelverwendung zur erreichen, sollte eine gesetzliche
Regelung erfolgen, die die Krankenhäuser
verpflichtet, den Pflegeanteil am
Gesamterlös der Einrichtung in den
Budgetverhandlungen auf Einrichtungsebene mit
den Kostenträgern zu vereinbaren und
sachgerecht für das Pflegeperson (...truncated)