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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs12651-012-0116-8.pdf
Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
J Labour Market Res.
Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
Leila Mesaros 0
Claudia Weinkopf 0
0 Schlüsselwörter Mindestlohn
Zusammenfassung Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren.
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Für die in diesem Beitrag publizierten Ergebnisse und
Schlussfolgerungen zeichnen ausschließlich die Autorinnen und
Autoren verantwortlich. Sie geben nicht notwendigerweise die
Position des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder.
with commercial clients was at or below 80 %. Other
companies with more than 80 % turnover with commercial clients
did not regard themselves as being covered by the minimum
wage regulation. These uncertainties may be related to
ambiguous criteria of classification or a lack of information.
Difficulties with the classification which may hamper the
identification of non-compliance were also mentioned by the
control authorities.
1 Einleitung
Unternehmen, die Wäschereidienstleistungen im
Objektkundengeschäft erbringen, sind Teil des
Textilreinigungsgewerbes, zu dem neben Wäschereien auch chemische
Reinigungen, Heißmangeln u. ä. gehören. Wäschereien im
Objektkundengeschäft bieten neben dem Waschen und
Wiederaufbereiten von Textilien häufig auch das Leasing von
Wäsche (z. B. Berufsbekleidung) sowie Logistikleistungen an.
Kunden sind Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B.
Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheime), das Hotel- und
Gaststättengewerbe sowie Betriebe aus vielen anderen
Branchen. Wäschereien im Objektkundengeschäft sind oft
industrieähnliche Unternehmen mit hohen Sachkosten (vor allem
Maschinen und Energieverbrauch) und Schichtarbeit an den
Waschstraßen zur besseren Auslastung der kapitalintensiven
Anlagen. In den letzten Jahrzehnten ist neben dem
Privatkundengeschäft eine breite Dienstleistungspalette für
unterschiedliche gewerbliche Kunden entstanden. Zu den
wichtigsten Marktsegmenten zählt der Textilservice in den
Bereichen Berufskleidung, Gesundheitswesen sowie Hotel- und
Gaststättengewerbe.
Die Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales zur Evaluation der Mindestlohnregelungen für
die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
sah vor, die Wirkungen auf die Beschäftigung, den Schutz
der Arbeitnehmer/innen und die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen. Neben diesen
drei Wirkungsdimensionen ging es auch um die Frage nach
den Auswirkungen der Mindestlöhne auf die tatsächliche
Bezahlung.
Bei der Entwicklung des Untersuchungsdesigns der
Evaluation der Mindestlohnregelungen im Bereich der
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft mussten sehr
gravierende Einschränkungen hinsichtlich der
Datenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten
mikroökonometrischer Wirkungsanalysen mit dem
Differenz-vonDifferenzen-Ansatz wurden geprüft, erwiesen sich aber aus
mehreren Gründen als nicht durchführbar. Da die
Mindestlohnregelungen erst am 24. Oktober 2009 in Kraft traten,
lagen bis zum Abschluss der Evaluation am 31. August 2011
keine Daten vor, die den Zeitraum nach der Einführung der
Mindestlohnregelungen abbildeten. Außerdem konnte der
Geltungsbereich der Mindestlohnregelungen in
vorliegenden Statistiken nicht identifiziert werden, weil der
Umsatzanteil von Wäschereien im Objektkundengeschäft hier nicht
erfasst wird. Darüber h (...truncated)