Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

Journal for Labour Market Research, Oct 2012

The statutory minimum wage regulation for industrial laundries affects laundries which achieve more than 80 % of their turnover with commercial clients. The impact could only be explored by descriptive analysis and qualitative research (company survey, company case studies and expert interviews) which is mainly due to a severe lack of data. The findings of the evaluation suggest that the minimum wages have had a remarkable impact on wages. About one third of the industrial laundries which are principally covered by the minimum wage regulation (and even two thirds in eastern Germany) had to increase wages after the implementation of the minimum wages. More than 31 % of these companies increased the wages of employees in higher pay levels as well. Effects of the minimum wage regulation on employment and competition could not be detected. In company case studies, we found that other factors are assessed as more relevant for competition. The representative company survey among laundries indicated that there is a twilight zone relating to the area of application of the minimum wage regulation. Some companies assessed that they had to pay the minimum wages even though their turnover with commercial clients was at or below 80 %. Other companies with more than 80 % turnover with commercial clients did not regard themselves as being covered by the minimum wage regulation. These uncertainties may be related to ambiguous criteria of classification or a lack of information. Difficulties with the classification which may hamper the identification of non-compliance were also mentioned by the control authorities.

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Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

J Labour Market Res. Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Leila Mesaros 0 Claudia Weinkopf 0 0 Schlüsselwörter Mindestlohn Zusammenfassung Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren. - Für die in diesem Beitrag publizierten Ergebnisse und Schlussfolgerungen zeichnen ausschließlich die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Sie geben nicht notwendigerweise die Position des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder. with commercial clients was at or below 80 %. Other companies with more than 80 % turnover with commercial clients did not regard themselves as being covered by the minimum wage regulation. These uncertainties may be related to ambiguous criteria of classification or a lack of information. Difficulties with the classification which may hamper the identification of non-compliance were also mentioned by the control authorities. 1 Einleitung Unternehmen, die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft erbringen, sind Teil des Textilreinigungsgewerbes, zu dem neben Wäschereien auch chemische Reinigungen, Heißmangeln u. ä. gehören. Wäschereien im Objektkundengeschäft bieten neben dem Waschen und Wiederaufbereiten von Textilien häufig auch das Leasing von Wäsche (z. B. Berufsbekleidung) sowie Logistikleistungen an. Kunden sind Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheime), das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Betriebe aus vielen anderen Branchen. Wäschereien im Objektkundengeschäft sind oft industrieähnliche Unternehmen mit hohen Sachkosten (vor allem Maschinen und Energieverbrauch) und Schichtarbeit an den Waschstraßen zur besseren Auslastung der kapitalintensiven Anlagen. In den letzten Jahrzehnten ist neben dem Privatkundengeschäft eine breite Dienstleistungspalette für unterschiedliche gewerbliche Kunden entstanden. Zu den wichtigsten Marktsegmenten zählt der Textilservice in den Bereichen Berufskleidung, Gesundheitswesen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Evaluation der Mindestlohnregelungen für die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sah vor, die Wirkungen auf die Beschäftigung, den Schutz der Arbeitnehmer/innen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen. Neben diesen drei Wirkungsdimensionen ging es auch um die Frage nach den Auswirkungen der Mindestlöhne auf die tatsächliche Bezahlung. Bei der Entwicklung des Untersuchungsdesigns der Evaluation der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft mussten sehr gravierende Einschränkungen hinsichtlich der Datenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten mikroökonometrischer Wirkungsanalysen mit dem Differenz-vonDifferenzen-Ansatz wurden geprüft, erwiesen sich aber aus mehreren Gründen als nicht durchführbar. Da die Mindestlohnregelungen erst am 24. Oktober 2009 in Kraft traten, lagen bis zum Abschluss der Evaluation am 31. August 2011 keine Daten vor, die den Zeitraum nach der Einführung der Mindestlohnregelungen abbildeten. Außerdem konnte der Geltungsbereich der Mindestlohnregelungen in vorliegenden Statistiken nicht identifiziert werden, weil der Umsatzanteil von Wäschereien im Objektkundengeschäft hier nicht erfasst wird. Darüber h (...truncated)


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Leila Mesaros, Claudia Weinkopf. Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Journal for Labour Market Research, 2012, pp. 279-302, Volume 45, Issue 3-4, DOI: 10.1007/s12651-012-0116-8