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https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs12614-017-6990-2.pdf
HOHER VERLUST FÜR ZAHNÄRZTE
ÜBERSCHUSS VON 17,5 MILLIARDEN EURO
ein erhebliches Plus erlangen werden. JG
-
Einnahme- und Kostenstruktur von Arzt- und
Zahnarztpraxen-- Nur allzu häu g werden
Ärzte und Zahnärzte von der Politik
über einen Kamm geschoren. Praxis ist
Praxis – alles gleich, so das Credo. Dass
es genau so eben nicht ist und die
Zahnärzte eher immer „großzügig“ –
allerdings nicht immer von Vorteil – in der
Gesundheitspolitik mitgedacht werden,
ist seit Langem die Einschätzung des
Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte
(FVDZ).
Das jüngste Beispiel dafür, dass sich
niedergelassene Zahnärzte von ihren
niedergelassenen ärztlichen Kollegen
deutlich unterscheiden, stammt vom
Statistischen Bundesamt (Destatis), dass sich
eingehend mit der Kosten- und
Einnahmestruktur von Arzt- und
Zahnarztpraxen beschä‚igt hat. Vor allem bei
den Einnahmen aus der Abrechnung
mit der gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) zeigten sich erhebliche
Unterschiede: Niedergelassene Ärzte erzielen
laut der Statistik (Bezugspunkt 2015)
70,4 Prozent ihrer Einnahmen aus der
Kassenabrechnung und nur etwas mehr
als ein Viertel aus Privatabrechnungen.
Bei den Zahnarztpraxen sieht dies ganz
anders aus: 48,7 Prozent der Einnahmen
werden aus der Kassenabrechnung
generiert und gut die Häl‚e aus
Privatabrechnungen.
Nicht nur hinsichtlich der Einnahmen
unterscheiden sich die beiden
Berufsgruppen, sondern auch in der
Kostenstruktur der Praxis: 507.000 Euro
nimmt eine Arztpraxis laut Destatis
durchschnittlich jährlich ein, bei einer
Zahnarztpraxis sind dies 594.000 Euro.
Doch während die
Durchschnittarztpraxis „nur“ rund 52 Prozent Kosten
hat, liegen diese in der Zahnarztpraxis
bei 64 Prozent. Der Reinertrag einer
Zahnarztpraxis fällt also trotz höherer
Einnahmen deutlich geringer aus als bei
einer Arztpraxis. Nun erscheinen diese
Zahlen so oder so abenteuerlich hoch,
doch die Statistiker haben alle Praxen
aller Fachrichtungen einbezogen und
dann in Tabellen weiter aufgeschlüsselt.
SAS
Bürgerversicherung-- Der gesamte
Mehrumsatz der privaten
Krankenversicherung (PKV) lag 2015 bei 12,63
Milliarden Euro, davon el knapp die Häl‚e
auf ambulante Arztpraxen. Das
entspricht im Durchschnitt einem
Mehrumsatz von 50.200 Euro pro Praxis. Bei
Einführung einer einheitlichen
Bürgerversicherung würde dieser Betrag den
Praxen fehlen. Bei Zahnarztpraxen
würden sogar durchschnittlich 61.900
Euro fehlen, wie ein aktueller Bericht
des Wissenscha‚lichen Instituts der
PKV zeigt.
Deutlich macht die Bedeutung der PKV
in der Zahnarztpraxis auch der Anteil
der Leistungsausgaben: Die GKV geben
7,9 Prozent für Zahnleistungen aus, bei
der PKV sind es 26,8 Prozent – obwohl
hier der Anteil der Versicherten nur bei
elf Prozent liegt.
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