Infoblatt zu Erstattungseinschränkungen

Der Freie Zahnarzt, Jan 2018

Ihr Praxisteam

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Infoblatt zu Erstattungseinschränkungen

Erstattungseinschränkungen IHR PRAXISTEAM GUTE LEISTUNG HAT IHREN PREIS Wir Zahnärzte werden den Vorgaben der Gebührenordnung, die die Bundesregierung erlassen hat, jederzeit gerecht und stellen unsere Leistung nach den realen Umständen in Rechnung. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass die gute Leistung, die sie erhalten, ihren Preis wert ist. Deshalb verstehen Sie auch, dass die Rechnung vollkommen losgelöst von der Erstattung seitens ihrer Versicherung oder Beihilfe ist. Das wurde sogar in einem Beschluss des Beratungsgremiums der Beihilfeträger, der Privaten VersicherungswirtschaŽ und der ZahnärzteschaŽ so festgehalten. Dass in diesem Fall auch Kosten von Ihnen als Privatpatient oder Beihilfeempfänger persönlich zu übernehmen sind, ist damit verständlich. RECHTLICHE SCHRITTE EINLEITEN Wenn Ihr Versicherer oder Beihilfeträger ihrer Meinung nach ohne nähere Begründung Teile der Erstattung ablehnt, sollten sie nachhaken und eine nähere Begründung für diese Maßnahme verlangen. Sie sollten dazu auf alle Fälle einen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Denn nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von November 2012 muss eine einfache Begründung vollkommen ausreichen. Falls das keinen Erfolg bringt, sollte der Klageweg beschritten werden. Nur so werden Sie Ihren berechtigten Anspruch durchsetzen! (...truncated)


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Ihr Praxisteam. Infoblatt zu Erstattungseinschränkungen, Der Freie Zahnarzt, 2018, pp. 45-45, Volume 62, Issue 2, DOI: 10.1007/s12614-018-7168-2