Erfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit in einem Netzwerk
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Die Rehabilitation von Menschen mit
einer schweren Verletzung oder einen
schweren beruflich bedingten
Erkrankung erfordert in der Regel das
Zusammenwirken von verschiedenen
Leistungen. Im Bereich der Unfallversicherung
sind hier beispielsweise die
berufsgenossenschaftliche stationre
Weiterbehandlung (BGSW), die erweiterte ambulante
Physiotherapie (EAP) oder die
Arbeitsund Belastungserprobung (ABE) zu
nennen. Die Leistungen werden in der Regel
von zugelassenen, rechtlich
selbststndigen Diensten und Einrichtungen erbracht,
beispielsweise durch sogenannte
Durchgangsrzte (D-Arzt), zum
Verletzungsartenverfahren zugelassene Krankenhuser
(VAV-Krankenhaus) und
berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken
(BG-Kliniken).
Der Versorgungsbereich der
Rehabilitation lsst sich entsprechend als
vernetztes System betrachten, dessen
Funktionieren von der Kooperation
verschiedener, weitgehend autonomer
Teilsysteme beeinflusst wird. In . Abb.1 finden
sich fr die Behandlung von
Schwerunfallverletzten relevante Teilsysteme als
typische Behandlungskette dargestellt,
wobei die einzelnen Leistungsarten bzw.
-erbringer durch Kontaktstellen miteinander
verbunden sind.
Unter dem Blickwinkel des
gesetzlichen Auftrags der mglichst
weitgehenden Wiedereingliederung in das
berufliche und gemeinschaftliche Leben
lassen sich 3 Qualittsebenen
identifizieren, die den Rehabilitationserfolg
beeinflussen und deren Bercksichtigung einen
Teil des gesetzlichen Auftrags an die
Rehabilitationstrger darstellt:
Ebene 1: Qualitt des
Versorgungssystems hinsichtlich Bedarfsgerechtigkeit
und Zugnglichkeit. Hier stellt sich fr
die Versorgung von Unfallverletzten die
Frage, ob es in ausreichender, regionaler
Dichte qualifizierte
Rehabilitationsdienste und -einrichtungen fr die
bedarfsadquaten Leistungen gibt. 19 SGB
(Sozialgesetzbuch) IX gibt die Verantwortung
fr diese Versorgungsqualitt den
Rehabilitationstrgern, die diese durch
Einbeziehung von Rehabilitationsdiensten und
-einrichtungen zu gewhrleisten haben.
Ebene 2: Qualitt der
Einzelleistungen. Hier geht es um die Frage, ob die
jeweiligen Leistungen dem allgemein
anerkannten und in den
Zulassungsanforderungen definierten Stand der
Wissenschaft entsprechen. An diesem Punkt
setzen die Verfahren der Qualittssicherung
an, die von den Rehabilitationstrgern
entsprechend 20 SGB IX zu entwickeln
und von den Leistungserbringern durch
ein internes, auf der Ebene der BAR
(Bundesarbeitsgemeinschaft fr Rehabilitation
e.V.) anerkanntes
Qualittsmanagementsystem einzuhalten sind [18].
Ebene 3: Qualitt der Zusammenarbeit
zwischen den einzelnen
Leistungserbringern. Diese Ebene baut auf den
beiden Erstgenannten auf und ist fr
Ausma, Geschwindigkeit und
Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs
mageblich. Auch fr diese Aufgabe bertrug der
Gesetzgeber den Rehabilitationstrger die
Verantwortung ( 1012 SGB IX). Unter
diesem Blickwinkel tritt das Management
der Verbindungen zwischen den
beteiligten Leistungserbringern in . Abb.2 als
Kontaktstellen bezeichnet in den
Vordergrund.
Im Folgenden soll die
letztgenannte Qualittsebene in Hinblick auf
Erfolgsfaktoren fr die Zusammenarbeit in
einem Netzwerk nher betrachtet werden.
EAP
BGSW
beruiche
Rehabilitation
Beru iche Reha
Abb. 1 8 Rehabilitation als vernetztes, durch Kontaktstellen miteinander verbundenes System, BG
Berufsgenossenschaft, BGSW berufsgenossenschaftliche stationre Weiterbehandlung, D-Arzt
Durchgangsarzt, EAP erweiterte ambulante Physiotherapie, Mediz. medizinische, Reha Rehabilitation, VAV
Verletzungsartenverfahren
Informationsp ichten
bei Komplikationen
Geregelter fallbez. Informationsaustausch
Individuelles Rehaziel
Abb. 2 9
Rehabilitationsplan als
Steuerungsinstrument im
Netzwerk, fallbez.
fallbezogener, Reha
Rehabilitation
Das Modell der 3 Qualittsebenen macht
darauf aufmerksam, dass die erfolgreiche
Zusammenarbeit in Netzwerken sowohl
eine bedarfsgerechte
Versorgungsqualitt (Ebene 1) als auch eine
nachgewiesene Qualitt der Einzelleistungen (Ebene
2) voraussetzt.
Fr den Bereich der Unfallversicherung
nimmt der Handlungsleitfaden zum
Rehabilitationsmanagement der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV,
[4]) eine Netzwerkdefinition vor:
In Netzwerken arbeiten Leistungserbringer
verschiedener Fachbereiche und
Leistungstrger zusammen. Grundlage eines Netzwerkes
ist ein gemeinsames und abgestimmtes
Handeln, bei dem jeder Netzwerkpartner
entsprechend den Vereinbarungen seinen Teil zum
Gesamterfolg beitrgt. Ziel ist es, ein
abgestimmtes, nahtloses Rehabilitationsverfahren
ohne hemmende Schnittstellen
sicherzustellen. Dazu sind die Ansprechpartner der
Netzwerkpartner bekannt, sie arbeiten ohne
brokratische Schranken eng zusammen. Die
Netzwerkpartner sind ber die Reha-Planung
informiert und die Verantwortlichkeiten fr
die einzelnen Phasen zwischen den Partnern
ist festgelegt.[3]
Es handelt sich damit um sogenannte
vertikale Netzwerke, welche sich dadurch
auszeichnen, dass die Partner in vor- und
nachgelagerten Phasen der
Wertschpfung zusammenarbe (...truncated)