GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen

MMW - Fortschritte der Medizin, May 2018

Springer Medizin

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GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen

MMW Fortschritte der Medizin GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen _ Die Nr. 0 GOÄ gibt vor 0 neben den Nrn. 0 dessen Krankheit man behandelt. 0 0 Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim Die Bezugsperson muss kein Familienangehöriger sein. Auch Personen in Betreuungseinrichtungen kommen in Betracht. So können Gespräche mit dem Personal eines Altenp‹egeheims über einen kranken Bewohner einmal im Behandlungsfall nach Nr. 4 berechnet werden. Empfehlenswert ist es dabei, den Namen der Gesprächspartner und das Thema der Fremdanamnese oder Unterweisung stets in den Patientenunterlagen zu dokumentieren. Einwände von Kostenträgern, die Leistung dürfe nur in besonders schwerwiegenden Krankheitsfällen erbracht und it/sckSeo nbiecrhetchaknzeetpwtieerrdeenn.,Dmeurassmmtlaicnhe Ittyaegm Tneicxhttd.eDreGsOhaÄlbvekrölannngetnsiomemtwears /seG beide Leistungen berechnet weriisssaengm ddeesn,PwateinennteesnzuunedineeinreBreUranttuenr-g yeub weisung der Bezugsperson im kon Zusammenhang mit der Be©m handlung kommt. ■ MMW KOMMENTAR Grundsätzlich ist es möglich, auch eine Beratung z. B. mit der Nr. 1 am selben Tag neben der Nr. 4 abzurechnen. Dies gilt auch für telefonische Kontakte. Der Patient muss allerdings selbstständig „beratbar“ sein. Weil Säuglinge und Kleinkinder noch nicht beraten werden können, richtet sich die Ansprache in der Regel an die Begleitperson. Dann kann lediglich die Nr. 1 berechnet werden. Als Altersgrenze für die selbstständige Beratbarkeit gilt das Einschulalter. Ist es aus der Beschaˆenheit des Krankheitsfalls heraus notwendig, Details zur Erkrankung und ihrem Verlauf mit Bezugspersonen zu besprechen, ist der gemeinsame Ansatz der Nrn. 1 und 4 möglich. Einweisung des P egepersonals: Abrechnung nach Nr. 4 GOÄ. _ Werden Patienten außerhalb der Sprechstunde beraten oder untersucht, kann für den besonderen Aufwand und die außergewöhnliche Zeit einer der Zuschläge nach Abschnitt B II der GOÄberechnet werden. Grundsätzlich ist in solchen Fällen der Zuschlag A verfügbar. In der Zeit von 20–22 oder 6–8 Uhr kann man den Zuschlag B und in der Zeit von 22–6 Uhr den Zuschlag C ansetzen. Sie können nur einmal je Sitzung und nicht nebeneinander berechnet werden. Bei zwei denkbaren Zuschlägen setzt man den höheren an. Für einen Kontakt an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag kann der Zuschlag D angesetzt werden. Daneben sind die Zuschläge B und C zulässig. MMW KOMMENTAR Ein Beispiel: Ein Patient triˆt den Arzt um 21 Uhr noch in der Praxis an. Der Kontakt mit Beratung und Organuntersuchung ˜ndet außerhalb der Sprechstunde und zur Nachtzeit statt. Die korrekte Abrechnung nach GOÄ lautet 1B + 7. Findet das Ganze an einem Sonntagabend statt, lautet die Abrechnung 1BD + 7. Der Zuschlag A ist nicht möglich, wenn der Kontakt innerhalb regulärer Sprechstundenzeiten z. B. am Samstag statt˜ndet. Der Zuschlag D kann in einer Samstagssprechstunde zu 50% berechnet werden. Beachtenswert ist auch noch der Kinderzuschlag K 1 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr. Er kann mit allen anderen Zuschlägen kombiniert werden. Ein Kontakt z.B. sonntags um 22:30 Uhr brächte über die Kombination 1 + 5CD(K 1) ein Mehrhonorar von 38,46 Euro. ■ (...truncated)


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Springer Medizin. GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen, MMW - Fortschritte der Medizin, 2018, pp. 24-24, Volume 160, Issue 8, DOI: 10.1007/s15006-018-0464-6