Begutachtung des Abdominal- und Thoraxtraumas
Übersichten
Trauma Berufskrankh 2017 · [Suppl 1]: 19:S112–S116 Ruprecht Beickert
DOI 10.1007/s10039-016-0198-6
BG-Unfallklinik Murnau, Murnau, Deutschland
Online publiziert: 25. August 2016
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
Begutachtung des Abdominalund Thoraxtraumas
Nach einem Unfall, der auch zu einer
Verletzung des Brustraumes und/oder
des Bauchraumes geführt hat, kommt
dem Unfallchirurgen und Orthopäden
in der Regel die Rolle des Hauptgutachters zu. Die erste Aufgabe des chirurgischen Hauptgutachters besteht darin zu
prüfen, ob und in welchem Umfang Zusatzgutachten in anderen Fachgebieten
erforderlich sind.
Der chirurgische Gutachter ist für die
Beurteilung der Verletzungsfolgen am
Brustkorb und an den Bauchdecken zuständig. Schwerwiegende Brustkorbverletzungen sind Rippenserienfrakturen,
Sternumfrakturen und auch Verletzungen der oberen und mittleren Brustwirbelsäule. An den Bauchdecken fallen
Narben- und Eingeweidebrüche sowie
der Dünndarm- und Dickdarmkunstafter in sein Fachgebiet.
Für die Beurteilung der Folgen von
Organverletzungen ist der Internist zuständig. Sofern nur der Brustkorb, die
Lunge und/oder das Zwerchfell unfallverletzt waren, kann die Begutachtung
der Facharzt für Innere Medizin und
Pneumologie durchführen, falls beide
Höhlen betroffen waren, ist der Facharzt für Innere Medizin oder der für
Innere Medizin und Gastroenterologie
der Ansprechpartner für die BG-liche
Verwaltung oder den Hauptgutachter.
Entscheidend ist, dass der Internist die
durch die Unfallfolgen verursachten
Funktionsausfälle messen kann. Denn
nur dann kann nachvollziehbar eine TeilMdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)
im internistischen Fachgebiet ermittelt
werden.
Dem chirurgischen Hauptgutachter
fällt im Rahmen der Ermittlung der
Gesamt-MdE die Aufgabe zu, die Zusatzgutachten einer Plausibilitätsprüfung
S112
Trauma und Berufskrankheit · Suppl 1 · 2017
zu unterziehen. Das heißt, er kann nicht
unkritisch die Unfallfolgen des jeweiligen Fachgebietes in die Gesamtwertung
übernehmen. Er sollte zunächst prüfen,
ob die in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Rechtsgrundlagen
(und deren Terminologie) angewendet
wurden, und er sollte nachsehen, ob
die Funktionsstörungen nachvollziehbar gemessen und hinsichtlich der MdE
korrekt eingeschätzt sind. Hierzu hilft
ein Blick auf die in den einschlägigen
Büchern gelisteten Erfahrungswerte. Die
Ermittlung der Gesamt-MdE ist eine eigene Wertung, die den Stellenwert der
Unfallfolgen und der daraus ableitbaren
Teil-MdE der verschiedenen Fachgebiete
würdigt.
Fallbeispiel 1
Ein 36-jähriger Arzt erlitt bei einem
PKW-Unfall folgende Verletzungen:
4 Brustkorbquetschung, Rippenserienfraktur 5–9 rechts,
4 Lungenkontusion beidseitig, Lungenhämatom rechts,
4 stumpfes Bauchtrauma, Mesenterial-,
Jejunal- und Ileumruptur,
4 Lisfranc-Luxationsfraktur links,
Luxation Tarsometatarsal-Gelenke 4
und 5,
4 Chopart-Luxation mit Fraktur des Os
cuboideum,
4 Talusluxationsfraktur rechts, Ruptur
der Tibialis-posterior-Sehne,
4 Innenband- und Außenbandruptur
am Sprunggelenk.
Im Zuge der 6 Monate nach dem Unfall durchgeführten Untersuchung für
das erste Rentengutachten wurden die
nachstehenden Unfallfolgen festgestellt:
4 Unfallchirurgisches Fachgebiet:
j
Einschränkung Beweglichkeit
rechts oberes Sprunggelenk (OSG)
(15–0–15),
j
Einschränkung Beweglichkeit
rechts unteres Sprunggelenk (USG)
(0–0–25),
j
geringe Einschränkung der Zehenbeweglichkeit rechts,
j
Umfangsvermehrung der rechten
Knöchelregion bei Blutumlaufstörung,
j
gering- bis mittelgradig gestörtes
Gangbild,
j
mittelgradige Belastungsminderung des rechten Beines,
j
geringe Belastungsminderung des
linken Beines,
j
Verknöcherungen am rechten/
linken Beckenkamm (nach Einblutung),
j
Hautgefühlsstörungen/Missempfindungen am rechten Fuß
(N. tibialis),
j
Hautgefühlsstörungen/Missempfindungen am linken Fuß
(N. peroneus),
j
geringe Deformierung des Lendenwirbelkörpers (LWK) 3;
4 neurologisches Fachgebiet:
j
leichte Parese der Zehenbeugung
rechts,
j
mittel- bis hochgradige Sensibili-
tätsminderung mit begleitenden
Missempfindungen bei leichter
Berührung rechts,
j
leichtgradige Gefühlsminderungen
im Bereich des Fußrückens links;
4 internistisches Fachgebiet:
j
Verlust des Endileums (ca. 30 cm),
verminderte Resorption von Vitamin B12, Vitamin D3 und Gal-
Abb. 1 9 Fallbeispiel 2: 3-D-Computertomographie
eines Brustkorbes
nach komplexer
Thoraxwandverletzung mit Kompressionsfraktur des
8. Brustwirbels
lensäuren, dadurch Neigung zu
Durchfällen.
4 Die notwendigen Untersuchungen
für die internistische Begutachtung
sind:
j
Sonographie des Bauchraumes,
j
Laboruntersuchungen (Blutbild,
Nieren- und Leberwerte),
j
Magnetresonanztomographie
(MRT; fakultativ bei chronischer
Leberschädigung),
j
MR-CP (Cholangiopankreatikographie) bei Gallenwegproblemen.
Im vorliegenden Fall führte der Verlust
des Endileums zu einer Störung der Resorption von Vitamin B12. Der Blutspiegel des Vitamin B12 wird mit der Bestimmung des Holotranscobalamin im Serum
gemessen.
Vitamin B12 ist für die Zellteilung,
Blutbildung und Nervenfunktion unerlässlich. Bei Vitaminmangel kann es zur
perniziösen Anämie und zur funikulären
Myelose kommen. Die funikuläre Myelose ist eine Rückenmarkerkrankung, bei
der es zu Nervenausfallerscheinungen bis
hin zur Querschnittlähmung kommen
kann.
Da das Vitamin B12 nicht mehr über
das Endileum resorbiert werden kann,
muss es parenteral verabreicht werden.
In der akuten Mangelsituation werden
die Körperspeicher zunächst aufgefüllt –
z. B. mit Hydroxocobalamin 4 Wochen
lang 1000 ug/Woche oder 1 bis 3 Wochen
2-mal 1000 ug/Woche. Danach ist eine
Erhaltungsdosis von 1000 ug alle 3 bis
6 Monate ausreichend.
Der Verlust des Endileums führt auch
zu einer Resorptionsstörung der Gallensäuren, wodurch es zu wiederholten
Durchfällen kommt.
Die MdE nach Verlust von Dünndarmanteilen wird wie folgt eingeschätzt
[1]:
4 10 % – mit geringen Auswirkungen,
4 20–30 % – stärkere und häufig rezidivierende oder anhaltende Symptome
(Durchfall, leichte Minderung des
Ernährungszustandes),
4 40–50 % – erhebliche Minderung des
Kräfte- und Ernährungszustandes,
4 bis 100 % – bei Kurzdarmsyndrom.
In unserem Fallbeispiel wurde die internistische Teil-MdE mit 20 % eingeschätzt.
ersten Monaten nach dem Milzverlust
sehr hoch und nimmt dann kontinuierlich in den Folgejahren ab, ohne jemals
vollständig zu verschwinden. Deshalb
sollten Versicherte mit Milzverlust bei
fieberhaften Infektionen umgehend mit
Antibiotika (Amoxicillin, Levofloxacin)
behandelt werden. Die wichtigste Vorsorge gegen eine bedrohliche Infektion
sind Impfungen.
Es gibt Impfstoffe gegen Pneumokokken (PSV-23/Pneumovax-23 ), Haemophilus influenzae und Meningokokken.
Durch den Anstieg der Blutplättchen (Thrombozytose) besteht bei Asplenie ein erhöhtes Thromboserisiko.
Besonders bedrohlich ist die Portalvenenthrombose (2–5 %), die v. a. in den
ersten 2 Jahren nach dem Milzverlust
auftritt. Eine Thromboseprophylaxe wird
nicht durchgängig empfohlen. Sinnvoll
ist die Einnahme eines Thrombo (...truncated)