Wandel der gesetzlichen Unfallversicherung

Trauma und Berufskrankheit, May 2008

Die gesetzliche Unfallversicherung befindet sich derzeit in einem Umbauprozess, von dem im vorliegenden Beitrag nur einige wichtige Teilgebiete der Organisationsreform angesprochen werden. Zudem werden einige aktuelle Herausforderungen für die Heilverfahren der Unfallversicherung aufgezeigt, wie die Reform des Rentenrechts oder die Neuausrichtung des Verletzungsartenverfahrens. Aber auch die Bestätigung der Heilverfahren, so erfreulich sie ist, bedeutet nicht, dass nur deren Qualität zu sichern ist, sondern auch die Effektivität und Effizienz dieser Verfahren sind ständig zu optimieren. Um den tief greifenden Veränderungen gerecht zu werden, werden die Denkschriften überarbeitet werden müssen, die Qualität und Auswirkungen der bereits durchgeführten und noch zu erfolgenden Veränderung müssen beobachtet und optimiert werden. Ziel ist nach wie vor eine möglichst hohe Behandlungsqualität zu ökonomisch vertretbaren Kosten zu erreichen und nach außen zu dokumentieren, d. h. der Grundatz „Reha vor Rente“ ist nach wie vor gültig.

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Wandel der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung im Wandel - nie war diese Feststellung berechtigter als zum jetzigen Zeitpunkt. Deswegen wrde es den hier zur Verfgung stehenden Raum sprengen, unternhme man den Versuch, alle Aspekte dieses Wandels umfassend darzulegen. Ich mchte daher in der gebotenen Krze nur einige ausgewhlte Reformbaustellen benennen und anschlieend einige aktuelle Herausforderungen fr die Heilverfahren der Unfallversicherung aufzeigen. - Organisationsreform Nachdem im politischen Raum bereits Forderungen erhoben wurden, die gewerbliche Unfallversicherung als Einheitstrger zu organisieren oder aber nur noch einige wenige Berufsgenossenschaften zu belassen, haben die Selbstverwaltungen der Trger und der Verbnde das Heft des Handelns selbst in die Hand genommen. Dadurch ist es gelungen, ein zukunftsfhiges Konzept vorzulegen. Es sieht eine Reduzierung der Trgerzahl vor, ohne dabei das Branchenprinzip aufzugeben. In absehbarer Zeit wird es danach nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften geben. Dieser Ansatz hat inzwischen auch beim Gesetzgeber Eindruck gemacht. Eine weitergehende Reduzierung der Trgerzahl ist daher nicht mehr zu erwarten. Offen ist demgegenber noch die Frage nach der Ausgestaltung des zuknftig einheitlichen Spitzenverbands der ffentlichen und der gewerblichen Unfallversicherung. Whrend die Unfallversicherung fr eine Fortfhrung der schon bislang erfolgreich und reibungslos praktizierten Vereinslsung eintritt, streben der Bund und eine Reihe von Lndern die Verkrperschaftung des Spitzenverbands und damit die Schaffung einer neuen Behrde an. Wir hoffen aber, dass wir die politischen Entscheidungstrger letztlich von den Vorteilen der von uns entwickelten Vereinslsung fr den gemeinsamen Dachverband berzeugen knnen. Neben der organisationsrechtlichen Neuordnung der Unfallversicherung ist nach heutigem Stand auch eine verstrkte Konturierung der Trgerzustndigkeiten zu erwarten. Dies soll insbesondere durch eine ergnzende gesetzliche Regelung und die Einrichtung einer internen Schiedsstelle gewhrleistet werden. Natrlich tragen auch die angesprochenen Fusionen artverwandter Trger zum Abbau von Zustndigkeitsproblemen bei. Die Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels sollen zuknftig durch ein neues Konzept einer solidarischen Verteilung der so genannten beraltlasten bewltigt werden. Jeder dieser Punkte verdiente eigentlich eine ausfhrlichere Wrdigung. Da hierfr aus verstndlichen Grnden kein Raum ist, soll es bei diesem Hinweis bleiben. All diese, vom Gesetzgeber in weiten Teilen aufgenommenen Vorschlge der gewerblichen Berufsgenossenschaften machen eines deutlich: Selbstverwaltung ist keine bloe Floskel, sondern ein wirksames Instrument, um notwendige nderungen im Interesse aller Betroffenen, Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, zu gestalten. Reform des Rentenrechts Im Bereich des Entschdigungsrechts hat sich das Fachministerium seit mehr als 9 Monaten um die Umsetzung des Eckpunktepapiers bemht, das die Bund-LnderArbeitsgruppe im Juni 2006 zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet hat. Ein zusammenhngendes Konzept wird erst in diesen Tagen vorgelegt. Die bisherige abstrakte Schadensbemessung soll danach durch ein aus 2 Sulen bestehendes Rentenmodell abgelst werden. Ausgeglichen werden soll einerseits ein (mehr oder weniger) konkret berechneter Erwerbsschaden. Unabhngig hiervon ist ein abstrakter Ausgleich des Gesundheitsschadens vorgesehen. Dieser soll im Wesentlichen nach den Kriterien des sozialen Entschdigungsrechts erfolgen. Fr die im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung ttigen Gutachter folgt daraus: Die Kriterien des sozialen Entschdigungsrechts einerseits und die fr die Bewertung von Arbeitsunfllen sowie Berufskrankheiten mageblichen Mastbe andererseits werden sich aller Voraussicht nach vermischen. Noch ist es zu frh, diese Entwicklung abschlieend zu bewerten. Wenn die vom Ministerium momentan vorgeschlagene Lsung umgesetzt wird, kommt auf die Unfallversicherungstrger sowie die Gutachter eine Zeit intensiver Anstrengungen zu, um das neue Recht fr die praktische Arbeit aufzubereiten. Besttigung der Heilverfahren Im Gegensatz zum Rentenrecht gehen wir fr den Bereich der Rehabilitation und Heilbehandlung nach dem derzeitigen Stand nicht davon aus, dass die Reform wesentliche nderungen bringen wird. Die Eckpunkte der Bund-LnderArbeitsgruppe haben den hohen qualitativen Stand der Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung vielmehr ausdrcklich gewrdigt und eine optimale Versorgung attestiert. Angesichts der immer krzer werdenden Halbwertszeiten gesundheitspolitischer Reformen ist diese positive Hervorhebung seitens der Politik durchaus bemerkenswert. Sie zeigt einmal mehr die hohe Akzeptanz, die die gesetzliche Unfallversicherung, aber auch die mit ihr zusammenwirkenden Leistungserbringer in Gesellschaft und Politik erfahren. Verbesserung von Effektivitt und Effizienz So sehr wir uns ber diese Besttigung freuen, folgt daraus nicht, dass wir uns mit dem bisher erreichten Niveau zufrieden geben und keine weiteren Anstrengungen zur Optimierung unserer Heilverfahren unternehmen. Aus der besonderen Verpflichtung, eine optimale Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln sicherzustellen und die Verunfallten bestmglich wieder in Beruf und Gesellschaft einzugliedern, ergibt sich fr die gesetzliche Unfallversicherung die fortwhrende Aufgabe, die Effektivitt, aber auch die Effizienz ihrer Leistungen zu hinterfragen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Dabei drfen wir nicht dazu bergehen, die Effizienz unserer Heilverfahren also das Verhltnis von Aufwand und Nutzen ausschlielich mit reinen Kostendmpfungsmanahmen zu verbessern. So wichtig die Verhltnismigkeit des Mitteleinsatzes auch ist: Eine BilligReha entspricht weder dem gesetzlichen Auftrag noch dem Selbstverstndnis einer sozialen und selbst verwalteten gesetzlichen Unfallversicherung! Denn wirtschaftliches Handeln hat sich in der Unfallversicherung nicht allein an den fr die Rehabilitation entstehenden direkten Kosten zu orientieren. Es ist vielmehr das gesamte Spektrum von der Akutbehandlung ber die Rehabilitation bis hin zur Rentenzahlung zu bercksichtigen. Daraus folgt: Je hochwertiger und erfolgreicher die Heilbehandlung und Rehabilitation, desto weniger Entschdigungsleistungen sind am anderen Ende der Kette erforderlich. Der Grundsatz Reha vor Rente hat fr uns deshalb nicht nur eine sozialpolitische Dimension, sondern auch eine groe wirtschaftliche Bedeutung. Eine Lockerung der Anforderungen fr die Beteiligung von Leistungserbringern an den besonderen Heilverfahren, die mit einer Gefhrdung der Behandlungsergeb Zusammenfassung Abstract Trauma Berufskrankh 2008 10[Suppl 1]:7880 Springer Medizin Verlag 2007 J.Breuer Wandel der gesetzlichen Unfallversicherung Zusammenfassung Die gesetzliche Unfallversicherung befindet sich derzeit in einem Umbauprozess, von dem im vorliegenden Beitrag nur einige wichtige Teilgebiete der Organisationsreform angesprochen wer (...truncated)


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Dr. J. Breuer. Wandel der gesetzlichen Unfallversicherung, Trauma und Berufskrankheit, 2008, pp. 78-80, Volume 10, Issue 1 Supplement, DOI: 10.1007/s10039-007-1261-0