Wandel der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung im Wandel - nie war diese Feststellung berechtigter als zum jetzigen Zeitpunkt. Deswegen wrde es den hier zur Verfgung stehenden Raum sprengen, unternhme man den Versuch, alle Aspekte dieses Wandels umfassend darzulegen. Ich mchte daher in der gebotenen Krze nur einige ausgewhlte Reformbaustellen benennen und anschlieend einige aktuelle Herausforderungen fr die Heilverfahren der Unfallversicherung aufzeigen.
-
Organisationsreform
Nachdem im politischen Raum bereits
Forderungen erhoben wurden, die
gewerbliche Unfallversicherung als
Einheitstrger zu organisieren oder aber nur noch
einige wenige Berufsgenossenschaften zu
belassen, haben die Selbstverwaltungen
der Trger und der Verbnde das Heft des
Handelns selbst in die Hand genommen.
Dadurch ist es gelungen, ein
zukunftsfhiges Konzept vorzulegen. Es sieht eine
Reduzierung der Trgerzahl vor, ohne
dabei das Branchenprinzip aufzugeben. In
absehbarer Zeit wird es danach nur noch
9 gewerbliche Berufsgenossenschaften
geben. Dieser Ansatz hat inzwischen auch
beim Gesetzgeber Eindruck gemacht.
Eine weitergehende Reduzierung der
Trgerzahl ist daher nicht mehr zu erwarten.
Offen ist demgegenber noch die
Frage nach der Ausgestaltung des zuknftig
einheitlichen Spitzenverbands der
ffentlichen und der gewerblichen
Unfallversicherung. Whrend die
Unfallversicherung fr eine Fortfhrung der schon
bislang erfolgreich und reibungslos
praktizierten Vereinslsung eintritt, streben der
Bund und eine Reihe von Lndern die
Verkrperschaftung des Spitzenverbands
und damit die Schaffung einer neuen
Behrde an. Wir hoffen aber, dass wir die
politischen Entscheidungstrger letztlich
von den Vorteilen der von uns
entwickelten Vereinslsung fr den gemeinsamen
Dachverband berzeugen knnen.
Neben der organisationsrechtlichen
Neuordnung der Unfallversicherung ist
nach heutigem Stand auch eine
verstrkte Konturierung der
Trgerzustndigkeiten zu erwarten. Dies soll
insbesondere durch eine ergnzende gesetzliche
Regelung und die Einrichtung einer internen
Schiedsstelle gewhrleistet werden.
Natrlich tragen auch die angesprochenen
Fusionen artverwandter Trger zum Abbau
von Zustndigkeitsproblemen bei.
Die Folgen des wirtschaftlichen
Strukturwandels sollen zuknftig durch ein
neues Konzept einer solidarischen
Verteilung der so genannten beraltlasten
bewltigt werden.
Jeder dieser Punkte verdiente eigentlich
eine ausfhrlichere Wrdigung. Da hierfr
aus verstndlichen Grnden kein Raum ist,
soll es bei diesem Hinweis bleiben. All
diese, vom Gesetzgeber in weiten Teilen
aufgenommenen Vorschlge der
gewerblichen Berufsgenossenschaften machen
eines deutlich: Selbstverwaltung ist keine
bloe Floskel, sondern ein wirksames
Instrument, um notwendige nderungen im
Interesse aller Betroffenen, Arbeitnehmern
wie Arbeitgebern, zu gestalten.
Reform des Rentenrechts
Im Bereich des Entschdigungsrechts hat
sich das Fachministerium seit mehr als 9
Monaten um die Umsetzung des
Eckpunktepapiers bemht, das die
Bund-LnderArbeitsgruppe im Juni 2006 zur Reform
der gesetzlichen Unfallversicherung
erarbeitet hat. Ein zusammenhngendes
Konzept wird erst in diesen Tagen vorgelegt.
Die bisherige abstrakte
Schadensbemessung soll danach durch ein aus 2 Sulen
bestehendes Rentenmodell abgelst werden.
Ausgeglichen werden soll einerseits ein
(mehr oder weniger) konkret berechneter
Erwerbsschaden. Unabhngig hiervon ist
ein abstrakter Ausgleich des
Gesundheitsschadens vorgesehen. Dieser soll im
Wesentlichen nach den Kriterien des sozialen
Entschdigungsrechts erfolgen.
Fr die im Auftrag der gesetzlichen
Unfallversicherung ttigen Gutachter folgt
daraus: Die Kriterien des sozialen
Entschdigungsrechts einerseits und die fr die
Bewertung von Arbeitsunfllen sowie
Berufskrankheiten mageblichen Mastbe
andererseits werden sich aller Voraussicht
nach vermischen. Noch ist es zu frh,
diese Entwicklung abschlieend zu bewerten.
Wenn die vom Ministerium momentan
vorgeschlagene Lsung umgesetzt wird,
kommt auf die Unfallversicherungstrger
sowie die Gutachter eine Zeit intensiver
Anstrengungen zu, um das neue Recht fr
die praktische Arbeit aufzubereiten.
Besttigung der Heilverfahren
Im Gegensatz zum Rentenrecht gehen
wir fr den Bereich der Rehabilitation
und Heilbehandlung nach dem
derzeitigen Stand nicht davon aus, dass die
Reform wesentliche nderungen bringen
wird. Die Eckpunkte der
Bund-LnderArbeitsgruppe haben den hohen
qualitativen Stand der Heilbehandlung in der
gesetzlichen Unfallversicherung vielmehr
ausdrcklich gewrdigt und eine
optimale Versorgung attestiert.
Angesichts der immer krzer
werdenden Halbwertszeiten
gesundheitspolitischer Reformen ist diese positive
Hervorhebung seitens der Politik durchaus
bemerkenswert. Sie zeigt einmal mehr die
hohe Akzeptanz, die die gesetzliche
Unfallversicherung, aber auch die mit ihr
zusammenwirkenden Leistungserbringer in
Gesellschaft und Politik erfahren.
Verbesserung von
Effektivitt und Effizienz
So sehr wir uns ber diese Besttigung
freuen, folgt daraus nicht, dass wir uns
mit dem bisher erreichten Niveau
zufrieden geben und keine weiteren
Anstrengungen zur Optimierung unserer
Heilverfahren unternehmen. Aus der besonderen
Verpflichtung, eine optimale
Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln
sicherzustellen und die Verunfallten
bestmglich wieder in Beruf und Gesellschaft
einzugliedern, ergibt sich fr die gesetzliche
Unfallversicherung die fortwhrende
Aufgabe, die Effektivitt, aber auch die
Effizienz ihrer Leistungen zu hinterfragen und
auf Verbesserungen hinzuwirken.
Dabei drfen wir nicht dazu
bergehen, die Effizienz unserer Heilverfahren
also das Verhltnis von Aufwand und
Nutzen ausschlielich mit reinen
Kostendmpfungsmanahmen zu
verbessern. So wichtig die Verhltnismigkeit
des Mitteleinsatzes auch ist: Eine
BilligReha entspricht weder dem gesetzlichen
Auftrag noch dem Selbstverstndnis
einer sozialen und selbst verwalteten
gesetzlichen Unfallversicherung! Denn
wirtschaftliches Handeln hat sich in der
Unfallversicherung nicht allein an den fr die
Rehabilitation entstehenden direkten
Kosten zu orientieren. Es ist vielmehr das
gesamte Spektrum von der Akutbehandlung
ber die Rehabilitation bis hin zur
Rentenzahlung zu bercksichtigen. Daraus
folgt: Je hochwertiger und erfolgreicher
die Heilbehandlung und Rehabilitation,
desto weniger Entschdigungsleistungen
sind am anderen Ende der Kette
erforderlich. Der Grundsatz Reha vor Rente
hat fr uns deshalb nicht nur eine
sozialpolitische Dimension, sondern auch eine
groe wirtschaftliche Bedeutung.
Eine Lockerung der Anforderungen fr
die Beteiligung von Leistungserbringern
an den besonderen Heilverfahren, die mit
einer Gefhrdung der
Behandlungsergeb
Zusammenfassung Abstract
Trauma Berufskrankh 2008 10[Suppl 1]:7880
Springer Medizin Verlag 2007
J.Breuer
Wandel der gesetzlichen Unfallversicherung
Zusammenfassung
Die gesetzliche Unfallversicherung
befindet sich derzeit in einem Umbauprozess,
von dem im vorliegenden Beitrag nur
einige wichtige Teilgebiete der
Organisationsreform angesprochen wer (...truncated)