Positionspapier zur Ersteinschätzung in integrierten Notfallzentren
Konzepte – Stellungnahmen – Leitlinien
Notfall Rettungsmed 2018 · 21:492–495
https://doi.org/10.1007/s10049-018-0479-7
Online publiziert: 13. Juli 2018
© Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von
Springer Nature 2018
M. Pin1 · C. Dodt2 · R. Somasundaram3 · I. Gräff4 · H. Dormann5 · M. DietzWittstock6 · C. E. Wrede7 · Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und
Akutmedizin (DGINA)
1
Zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme (ZINA), Florence-Nightingale-Krankenhaus, Kaiserwerther
Diakonie, Düsseldorf, Deutschland
2
Notfallzentrum, Städtisches Klinikum München Bogenhausen, München, Deutschland
3
Zentrale Notaufnahme und Aufnahmestation, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin
Franklin, Berlin, Deutschland
4
Notfallzentrum, Universitätsklinikum Bonn, Bonn, Deutschland
5
Zentrale Notaufnahme, Klinikum Fürth, Fürth, Deutschland
6
Zentrale Notaufnahme, Diakonissen Krankenhaus Flensburg, Flensburg, Deutschland
7
Interdisziplinäres Notfallzentrum, HELIOS Klinikum Berlin-Buch, Berlin, Deutschland
Positionspapier zur
Ersteinschätzung in integrierten
Notfallzentren
1. Eine strukturierte, zuverlässig anwendbare und wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung ist in Notaufnahmen/Notfallzentren unerlässlich
für die Gewährleistung einer hohen
Patientensicherheit.
Notaufnahmen in deutschen Kliniken
sind mit ihrer 24/7-Verfügbarkeit zentrale Anlaufstellen für jährlich mehr als
20 Mio. Patienten, die sich aufgrund vielfältigster Symptome und Beschwerden
als Notfall empfinden. Diese hohe Inanspruchnahme, die auch international zu
beobachten ist, führt regelhaft zu einem
Missverhältnis zwischen der Patientenzahl und den personellen bzw. räumlichen Ressourcen [1]. Internationale Studien zeigen, dass „overcrowding“ in Notaufnahmen mit einer erhöhten Mortalität
für Patienten verbunden ist [16]. Deswegen ist es erforderlich, die medizinischen
Ressourcen in Phasen hohen Patientenaufkommens verlässlich auf die Patienten mit dringlichem Behandlungsbedarf
und hohem gesundheitlichen Risiko zu
konzentrieren. Dies ist insbesondere notwendig, da Notfallpatienten, die KranDer vorliegende Beitrag wurden von den
oben aufgeführten Autoren im Namen der
Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfallund Akutmedizin (DGINA) verfasst.
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kenhäuser aufsuchen, häufiger ernsthafte
und vor allem zeitkritische Erkrankungen haben sowie eine höhere Mortalität
aufweisen als solche, die sich mit ihren
akuten Beschwerden an Arztpraxen wenden [4, 5, 10, 11]. Das bedeutet, dass viele
Patienten die Schwere ihrer Erkrankung
intuitiv richtig einschätzen und deswegen ein Krankenhaus aufsuchen.
Hierzu ist im Rahmen des Risikomanagements der Einsatz eines verlässlichen
und wissenschaftlich validierten Ersteinschätzungssystems heute internationaler
Standard und damit für die Patientensicherheit eine „conditio sine qua non“ am
Beginn einer medizinischen Notfallversorgung [15, 17]. In Deutschland gängige Ersteinschätzungssysteme, die diese
Anforderungen erfüllen, sind das Manchester Triage System (MTS) [7] und
der Emergency Severity Index (ESI) [6].
Die Umsetzung durch erfahrene Notfallpflegekräfte stellt hierbei einen weiteren
wichtigen Qualitätsfaktor dar und steigert die Akzeptanz eines solchen Systems
[14].
2. Die Anforderungen an die Ersteinschätzung in Notfallkrankenhäusern mit KV-Notdienstpraxen bzw.
integrierten Notfallzentren müssen
den gleichen Grundsätzen wie an Not-
fallkrankenhäusern ohne Beteiligung
niedergelassener Ärzte erfolgen.
Auch in Notfallkrankenhäusern mit
Notdienstpraxen der kassenärztlichen
Vereinigungen (KV) bzw. integrierten
Notfallzentren ist im Vergleich zu Arztpraxen von einem höheren Anteil bedrohlich erkrankter Patienten im Sinne
einer krankenhausspezifischen Vorselektion auszugehen. Daher müssen alle
Notfallpatienten unmittelbar nach Eintreffen im Notfallkrankenhaus zunächst
die oben beschriebene strukturierte und
validierte Ersteinschätzung durchlaufen, und diese Ersteinschätzung muss
die medizinische Basis für eine Steuerung der Patienten im Krankenhaus zu
Notaufnahme oder KV-Notdienstpraxis
bzw. innerhalb der integrierten Notfallzentren darstellen. Grundsätzlich sind
hierfür neben den bislang in Deutschland eingesetzten Systemen MTS und
ESI auch andere standardisierte Systeme
denkbar [8], die allerdings aufgrund ihrer
Auswirkungen auf die Patientensicherheit vor einem Einsatz wissenschaftlich
evaluiert werden müssen. Dies trifft auch
auf das derzeit in Diskussion befindliche
Schweizer Einschätzungssystem SMASS
(Swiss Medical Assessment System) zu,
für das bislang kein wissenschaftlicher
Nachweis der Validität publiziert wurde,
Patient
Integriertes
Notfallzentrum
strukturierte / validierte Ersteinschätzung
Niedrigrisiko
Hochrisiko
KV Facharzt + MFA
Klar stationär
JA
ZNA
(ambulant/stationär)
NEIN
JA
Fachliche +
strukturelle
Ressourcen
und zwar weder für die Behandlungsdringlichkeit noch für die Steuerung
in die Versorgungsebenen. Zudem entsprechen die Dringlichkeitsstufen wie
z. B. „sofort ins Krankenhaus“, „Termin
beim niedergelassenen Arzt reicht aus“
oder „Hausmittel verschaffen Linderung“ nicht dem notwendigen Differenzierungsgrad, der für Notfallpatienten
gefordert wird. Die Kategorie „sofort
ins Krankenhaus“ umfasst z. B. ein Zeitintervall von bis zu 6 h, während die
klinischen Triagesysteme MTS/ESI zwischen „sofort“, „innerhalb von 10 min“
etc. differenzieren. Vorgaben der kardiologischen, neurologischen und anderer
Fachgesellschaften können daher nur
durch die bisher etablierten klinischen
Triagesysteme eingehalten werden. Ein
Einsatz ist daher zum jetzigen Zeitpunkt
aus Gründen der Patientensicherheit
abzulehnen.
Eine adäquate Patientensteuerung
muss neben der zunächst notwendigen Einschätzung der medizinischen
Behandlungsdringlichkeit auch weitere
Aufgaben der Patientensteuerung übernehmen [2] und z. B. solche Patienten
detektieren, die trotz niedriger Behandlungsdringlichkeit einen klar definierbaren stationären Behandlungsbedarf
haben, z. B. ein Patient, der an seinem
Lebensende nicht mehr zu Hause bleiben
kann. Zudem muss auch Berücksichti-
NEIN
gung finden, ob eine Behandlung trotz
niedriger Dringlichkeit fachlich und
strukturell überhaupt in einer KV-Notdienstpraxis durchgeführt werden kann.
Beispielsweise können in vielen KVNotdienstpraxen keine Verletzungen,
die zum Ausschluss einer Fraktur ein
Röntgenbild brauchen, versorgt werden.
Auch Basislabor- und Ultraschalluntersuchungen sind häufig nicht möglich.
Die . Abb. 1 verdeutlicht den erforderlichen Ablauf in Notfallkrankenhäusern
mit Notaufnahme und integrierter KVNotdienstpraxis.
3. Die strukturierte Ersteinschätzung muss sektorenunabhängig unmittelbar, spätestens aber 10 min nach
Eintreffen des Patienten in der Notaufnahme/im Notfallzentrum des Krankenhauses erfolgen. Die vorgegebenen
Wartezeiten bis zum ersten Arztkontakt sind einzuhalten und zu dokumentieren. Hierzu ist eine ausreichende
pflegerische und ärztliche Personalausstattung vorzuhalten.
Die Ersteinsch (...truncated)