Genetische Diagnostik
Wien. Klin. Wochenschr. Educ
https://doi.org/10.1007/s11812-019-00094-0
© Der/die Autor(en) 2019
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Mateja Smogavec · Jürgen Neesen · Franco Laccone
Institut für Medizinische Genetik, Zentrum für Pathobiochemie und Genetik, Medizinische
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Genetische Diagnostik
Inhalt
Genetische Beratung und Stammbaumanalyse
Allgemeine gesetzliche Regelungen zur genetischen Beratung und Diagnostik
Indikationen zur genetischen Beratung und zur genetischen Diagnostik
Einteilung der genetischen Diagnostik
Forschungsansätze, „nahe“ diagnostische Zukunft
Methoden der Präimplantationsdiagnostik
Angebot im Institut für Medizinische Genetik der MUW
DFP-Fragen
Ärztlicher Fortbildungsanbieter
Klinische Abteilung für Hämatologie und Hämostaseologie, Universitätsklinik für Innere Medizin I,
Medizinische Universität Wien, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, Österreich
Lecture Board
P. Balcke, St. Pölten
W. Hilbe, Wien
M. Köller, Wien
R. Koppensteiner, Wien
I. Lang, Wien
K. Machold, Wien
C. Marosi, Wien
I. Pabinger, Wien
E. Pohanka, Linz
G.-H. Schernthaner, Wien
M. Steurer, Innsbruck
F. Thalhammer, Wien
M. Trauner, Wien
F. Weidinger, Wien
C. Wenisch, Wien
G. Zollner, Graz
J. Zwerina, Wien
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Genetische Beratung und Stammbaumanalyse
Genetische Beratung umfasst:
Erhebung der Anamnese, Stammbaumanalyse und Erläuterung der
indikationsspezifischen Genetik
Die erstmalige genetische Beratung ist ein umfassendes Gespräch mit den Ratsuchenden bzw. den
Eltern eines minderjährigen Patienten mit einer Erhebung der Eigen- und Familienanamnese,
einer Analyse des Stammbaumes über drei Generationen des Ratsuchenden, einer Erhebung
des klinischen Status des Patienten mit Fotodokumentation und körperlicher Untersuchung,
falls nötig, Übermittlung von Informationen über genetische Grundlagen und Vererbung der
vermuteten bzw. bestehenden genetisch bedingten Erkrankung, Informationen über die Möglichkeiten der genetischen Abklärung, Erläuterung der Einverständniserklärung für die genetische
Untersuchung und eine anschließende Probenentnahme. Ein Befund mit den Erläuterungen hinsichtlich möglicher Folgen für den Ratsuchenden selber und gegebenenfalls seiner Familie sowie
mögliche therapeutische Optionen und evtl. Präventionsmaßnahmen werden dem Ratsuchenden
entsprechend gesetzlicher Vorgaben im Rahmen eines Zweitgespräches ausführlich erläutert.
Allgemeine gesetzliche Regelungen zur genetischen Beratung und Diagnostik
Genetische Beratung vor genetischer Untersuchung: muss
durch Facharzt für Humangenetik/medizinische Genetik/für das
Indikationsgebiet zuständigen
Facharzt erfolgen
Die gesetzliche Vorgabe zur genetischen Beratung und Diagnostik regelt das Gentechnikgesetz
in Österreich [1].
Gemäß §69 des Gentechnikgesetzes darf eine genetische Analyse der Keimbahnmutationen
nur nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zu untersuchenden Person, durch vertretungsbefugte Erziehungsberechtigte oder sonstige gesetzliche Vertreter durchgeführt werden.
Vor einer genetischen Untersuchung muss die Person durch einen Facharzt für Humangenetik/
medizinische Genetik oder einen für das Indikationsgebiet zuständigen Facharzt über deren
Wesen, Tragweite und Aussagekraft aufgeklärt werden, d. h. dass die genetische Beratung in
Österreich ärztlich vorbehalten ist.
Der Ratsuchende kann jederzeit mitteilen, dass er das Ergebnis der Analyse und der daraus
ableitbaren Konsequenzen nicht erfahren möchte. Beratungen vor und nach einer genetischen
Analyse sind mit einem individuellen Beratungsbrief an den Ratsuchenden abzuschließen, in
dem die wesentlichen Inhalte des Beratungsgespräches in allgemein verständlicher Weise zusammengefasst sind. Der Datenschutz und Umgang mit den erhobenen Daten ist durch §71 des
Gentechnikgesetzes geregelt.
Der untersuchten Person sind unerwartete Ergebnisse mitzuteilen, die von unmittelbarer
klinischer Bedeutung sind oder nach denen sie ausdrücklich gefragt hat. Diese Mitteilung ist
insbesondere dann, wenn die untersuchte Person nicht danach gefragt hat, so zu gestalten, dass
sie auf die untersuchte Person nicht beunruhigend wirkt. In Grenzfällen kann diese Mitteilung
gänzlich unterbleiben.
Indikationen zur genetischen Beratung und zur genetischen Diagnostik
Die Indikationen zur genetischen Beratung sind sehr vielfältig. Die genetische Beratung ist indiziert,
wenn die Symptomatik einer Person mit dem Auftreten oder der Wahrscheinlichkeit einer (epi-)
genetisch bedingten oder mitbedingten Erkrankung oder Entwicklungsstörung zusammenhängen
könnte. Die Indikation kann auch in einer subjektiven Besorgnis des Patienten bestehen [2].
Es werden postnatale Untersuchungen wie differentialdiagnostische Untersuchungen (symptomatische Person, Suche nach der genetischen Ursache), prädiktive Untersuchungen (asymptomatische Person, familiär bekannte Mutation), Testung auf Anlageträgerschaft bei autosomalrezessiven Erkrankungen bzw. Konduktorinnenstatus bei X-chromosomal gebundenen Erkrankungen sowie pränatale Untersuchungen unterschieden und auch genetische Untersuchungen im
Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik.
Einige Beispiele der Indikationen für genetische Beratung und genetische Diagnostik: unerfüllter Kinderwusch und Infertilität, wiederholte Aborte, Präimplantationsdiagnostik, fetale
Ultraschallauffälligkeiten bzw. pathologische biochemische Messungen während der Schwangerschaft, neuropädiatrische Auffälligkeiten (faziale Dysmorphien, Fehlbildungen, Entwicklungsstörung, mentale Retardierung, Epilepsie), erbliches Tumorleiden (u. a. hereditäres Mamma- und
Ovarialkarzinom, hereditäres nicht-polyposes Kolonkarzinom (HNPCC, Lynch-Syndrom), Li-
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Tab. 1 Möglichkeiten der genetischen Diagnostik
Zytogenetische/molekularzytogenetische Analysen
Chromosomenanalyse
Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH)
Array-CGH
SNP-Array
Molekulargenetische Analysen
Fragmentlängenbestimmung von Repeats bei durch Repeatseverlängerung bedingten Erkrankungen
Sanger (...truncated)