Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Leitthema
Bundesgesundheitsbl 2016 · 59:88–97
DOI 10.1007/s00103-015-2263-x
Online publiziert: 23. Oktober 2015
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015
Albert Nienhaus1,4 · Claudia Drechsel-Schlund2 · Heike Schambortski3 ·
Anja Schablon4
1 Abteilung Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg, Deutschland
2 BGW, Geschäftsführung der Bezirksverwaltung Würzburg, Würzburg, Deutschland
3 Abteilung Präventionskoordination, BGW, Würzburg, Deutschland
4 Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP),
Kompetenzzentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare),
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg, Deutschland
Gewalt und Diskriminierung
am Arbeitsplatz
Gesundheitliche Folgen und settingbezogene
Ansätze zur Prävention und Rehabilitation
Gewalt am Arbeitsplatz ist ein weitverbreitetes Problem, das nicht nur Beschäftigte bei der Polizei oder in der Psychiatrie, sondern alle Berufsgruppen betreffen kann [1]. Entsprechend der International Labour Organisation (ILO) und
der Europäischen Union ist Gewalt am
Arbeitsplatz „jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen
abweichendes Verhalten, wodurch eine
Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht,
verletzt oder verwundet wird“ [2, 3]. Diese Definition von Gewalt betont den Bezug zum Setting Arbeitswelt. Die WHO
definiert Gewalt als den „Gebrauch von
angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen Zwang oder psychischer Macht
gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen,
Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt“ [4]. Bei
dieser Definition werden die Folgen von
Gewalt differenziert beschrieben.
Diskriminierung definierte die ILO
bereits im Jahr 1958 als jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung,
die aufgrund der Rasse, der Hautfarbe,
des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen
Herkunft vorgenommen werden und die
dazu führen, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen [5]. In einer neueren Definition nennen die Arbeiterkammern in Österreich zusätzlich die sexuelle Orientierung und das Alter als Grund für Diskriminierungen:
Der Begriff Diskriminierung (aus dem
Lateinischen für ‚unterscheiden‘, ‚aussondern‘) umfasst alle Äußerungen, Handlungen oder Unterlassungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere wegen
55ihres Alters,
55ihrer ethnischen Zugehörigkeit (z. B.
Volksgruppe, Sprachgruppe, gemeint
ist auch Hautfarbe),
55ihrer Religion,
55ihrer Weltanschauung,
55ihrer sexuellen Orientierung,
55ihres Geschlechts oder
55einer Behinderung
benachteiligen, verächtlich machen oder
herabwürdigen. Auch Spott über eine andere Mentalität oder Lebensweise gilt als
Diskriminierung. Diskriminierung entsteht oft durch Vorurteile z. B. älteren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
oder Migrantinnen und Migranten gegenüber. Vorurteile sind vorgefasste Einstellungen und Meinungen gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen,
88 | Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 1 · 2016
Abkürzungen
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
BGHW Berufsgenossenschaft Handel
und Warenlogistik
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
ILO International Labour Organisation
LSV SpV Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
PTBS Posttraumatische Belastungsstörung
RKI Robert Koch-Institut
TOP Technische, organisatorische und
personenbezogene Schutzmaßnahmen
UV Unfallversicherung
VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
die oft nicht auf eigene Erfahrungen zurückzuführen sind. Sie entstehen dadurch,
dass Urteile, Ansichten oder Meinungen, die in unserer Gesellschaft vorhanden sind, übernommen und auf Einzelne
übertragen werden, ohne ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt an der Realität zu
überprüfen: „Ältere sind leistungsschwächer“, lautet z. B. ein weitverbreitetes Vorurteil. Diese oft unbewusste Ausgrenzung
und Benachteiligung aufgrund von Vorurteilen betrifft scheinbar nur eine Gruppe und nicht einzelne Personen. Verletzt
fühlt sich aber jeder/jede Einzelne“ [6].
Im vorliegenden Beitrag stellen wir die
verschiedenen Formen von Gewalt und
Diskriminierung am Arbeitsplatz und
ihre Folgen dar. Ferner wird die Häufigkeit von Arbeitsunfällen, die durch Gewalt ausgelöst werden, untersucht. Das
Arbeitsschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch VII (gesetzliche Unfallversicherung)
schaffen Voraussetzungen, um Gewalt
und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu
verhüten und Opfer von Gewalt zu behandeln und zu rehabilitieren. Die Strategien
zur Prävention und Rehabilitation werden
im zweiten Teil des Aufsatzes beschrieben.
zwölf Monaten vor der Befragung Mobbing erlebt [13]. In einer deutschen, prospektiven Studie war der Gesundheitszustand von Mobbingopfern im Jahr vor Beginn des Mobbings schlechter als derjenige der Teilnehmer einer Vergleichsgruppe
[14]. In einer norwegischen Studie waren
psychische Probleme ein Risikofaktor, ein
Opfer von Mobbing zu werden [15]. Ursache und Wirkung sind beim Mobbing
nicht einfach zu trennen. Psychische Belastungen und Traumatisierungen können
zu Verhaltensweisen führen, die das Risiko für Mobbing erhöhen. Mobbing kann
dann zu weiterer Traumatisierung führen.
Um den Kreislauf von psychischer Belastung und Mobbing zu durchbrechen, sind
Interventionen zur Reduktion von psychosozialen Belastungen und aggressivem
Verhalten am Arbeitsplatz notwendig.
Mobbing erfüllt nicht die Voraussetzung,
um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, da es sich um eine Einwirkung handelt, die nicht auf die Dauer einer Schicht
begrenzt ist [16]. Zum Aufgabenspektrum
der UV-Träger gehört allerdings die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, zu denen auch Mobbing zählt.
Mobbing
Sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz
Unangemessenes, einschüchterndes, diskriminierendes oder verletzendes Verhalten kann situativ und singulär oder wiederholt und zielgerichtet gegen einzelne
Personen oder Gruppen am Arbeitsplatz
auftreten. Letzteres wird als Mobbing bezeichnet. Mobbing ist ein Verhalten von
Vorgesetzten oder Kollegen, das systematisch und langfristig auf die Erniedrigung
einer Person zielt. Mobbing wird gezielt
eingesetzt, um eine Person zum Arbeitsplatzwechsel, in die Arbeitsunfähigkeit
oder Kündigung zu drängen. Dementsprechend kann Mobbing sowohl zu psychischen als auch physischen Gesundheitsproblemen bei den Betroffenen führen [7–10].
Mobbing oder Bullying, wie es im
Englischen bezeichnet wird, ist ein weitverbreitetes Problem [11]. Entsprechend
einer norwegischen Erhebung sind 15 (...truncated)