Synkopenabklärung — Anamnese als Schlüssel zur Diagnose
Medizin ak tuell
heitsgurt“ oder adjuvante antiarrhythmische Therapie implantiert werde.
Auswurffraktion kann sich erholen
Studien zufolge kann sich nicht nur nach
einem frischen Infarkt, sondern auch
nach einer Bypass-OP und bei nicht
ischämischen Kardiomyopathien (vor
allem bei Myokarditis) die Auswurffrak
Auswurffraktion in den folgenden Monaten bei fast
Hannover Herz Messe
jedem Zweiten zumindest teils erholen.
Eine ICD-Implantation ist dann nicht
mehr gerechtfertigt. „Es empfiehlt sich
daher bei solchen Patienten immer eine
Kontrolle der EF nach vier bis sechs Monaten und eine Überbrückung mit einer
Defibrillator-Weste, ehe die endgültige
Entscheidung für die ICD-Implantation
getroffen wird“, so Klein. Auch bei einer
kardialen Synkope sollte eine reversible
Synkopenabklärung –
Anamnese als Schlüssel zur Diagnose
Die Abklärung einer plötzlichen Bewusstlosigkeit ist eine häufige wie auch
schwierige Herausforderung. Vorrangig geht es immer darum, eine kardiale
Ursache nachzuweisen oder auszuschließen. Um unnötige Schrittmacherimplantationen zu vermeiden, ist eine fokussierte Diagnostik zu empfehlen.
U
© Volker Witt / Fotolia
nter einer Synkope versteht man einen vorübergehenden Bewusstseinsverlust infolge einer globalen zerebralen Ischämie; das „Umfallen“ bedeutet also noch lange nicht „Synkope“.
„Zunächst geht es bei jedem Patient, der
‚umgefallen‘ ist, darum, andere Ursachen
der Bewusstlosigkeit etwa einen
Krampfanfall auszuschließen“, sagte
Prof. Dietrich Andresen von den Elisabeth-Kliniken in Berlin. Die häufigsten
Ursachen einer echten Synkope seien die
Orthostase, eine reflektorische Störung
und eine kardiale Rhythmusstörung.
Keine Schrotflintendiagnostik
Das Spektrum der apparativen Untersuchungen zur Abklärung der Synkope ist
breit. Es umfasst das EKG, BelastungsEKG, Langzeit-EKG, den
Schellong-Test,
die
Kipptisch-Untersuchung, Loop- bzw.
Event-Recorder
ebenso wie EEG, MRT
und CCT. „Doch der
diagnostische Wert
dieser Untersuchungen ist
–
ob-
wohl sie viel, ja zu viel eingesetzt werden
– sehr gering“, berichtete Andresen. Sinnvoller sei es, fokussiert und nicht mit einem
diagnostischen Rundumschlag vorzugehen. Bei jedem zweiten Patienten liefere
allein die ausführliche Anamnese schon
die richtige Diagnose. Prämonitorische
Symptome wie Unwohlsein oder Schwäche in den Beinen sprechen für eine reflektorische Synkope. Ein sofortiges
Umfallen hingegen weist eher auf eine
Rhythmusstörung hin. Auch eine Synkope im Sitzen sei immer dringend verdächtig auf ein rhythmogenes Ereignis.
Wegen der prognostischen Bedeutung
ist der Nachweis bzw. Ausschluss einer
kardialen Ursache vorrangig. So gehört
zur unverzichtbaren Basisdiagnostik neben dem EKG auch eine Echokardiogra
Echokardiografie. Im Allgemeinen wird ein LangzeitEKG abgeleitet. Doch nicht selten zeigt
sich hier ein Befund, der nichts beweist
und nichts ausschließt wie eine Asysto
Asystolie mit einer Dauer unter drei Sekunden
oder eine nur sehr kurz anhaltende Ta
Tachykardie. „Wenn dieser Befund nicht
mit Symptomen einhergeht, ist damit
keinesfalls die rhythmogene Ursache be
be-
Es gibt viele Gründe für eine Bewuss
Bewusstlosigkeit. Für ein rhythmogenes Ereignis
spricht das „sofortige Umfallen“.
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Ursache immer ausgeschlossen sein. Bei
Patienten mit terminaler Herzinsuffizienz kann der akute Herztod durchaus
ein gnädiges Ereignis darstellen. Hier
stellt sich die Frage, ob und wann der
ICD abgestellt werden darf. „Diese normative Entscheidung muss immer im
Einzelfall mit Einbeziehung des Patienten getroffen werden“, sagte Klein.
Dr. Peter Stiefelhagen
wiesen, sondern man darf dann eine solche nur annehmen“, erklärte Andresen.
Nur wenn EKG-Befund und Symptome korrelieren, sei eine entsprechende
Therapie mit Schrittmacher oder ICD
gerechtfertigt. Wenn aber während der
Symptomatik keine Rhythmusstörung
dokumentiert werden könne, sei eine
kardiale Synkope ausgeschlossen. Bei rezidivierenden Synkopen und Verdacht
auf eine kardiale Ursache sollte man
heute ein Ereignis-Recorder implantieren. „Ein solcher Recorder ist kostenef
kosteneffektiv, da er unnötige Krankenhausauf
Krankenhausaufenthalte verhindern kann“, so Andresen.
Zu viele Schrittmacher implantiert?
Der Karotisdruck ist nicht empfehlenswert, um einen hypersensitiven Karotissinus nachzuweisen. „Diese Untersuchung ist so unspezifisch, dass ich sie in
meiner Klinik verboten habe“, so Andresen. Eine Schrittmacherindikation bestehe nur bei einem Karotissinus-Syndrom, also wenn entsprechende Symptome bei Drehbewegungen des Kopfs
oder Einengungen des Halses auftreten.
Das unsachgemäße Vorgehen bei Patienten mit einer Synkope ist nach Meinung von Andresen einer der Gründe,
warum in Deutschland zu viele Schrittmacher implantiert werden. „Wir implantieren jährlich 80.000 Schrittmacher, ich glaube, 50.000 würden reichen.“
Auch eine im EKG dokumentierte
Asystolie müsse nicht immer zwangsläufig zu einer Schrittmacherimplantation
führen. Gehe der Asystolie nämlich eine
langsame Frequenzabnahme voraus, sei
dies der typische Befund einer vagovasalen Synkope und solche Patienten benötigten keinen Schrittmacher.
(sti)
Quelle: Hannover Herz Messe, 8.5.2015
CARDIOVASC
2015; 15 (4)
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