Längenkorrekturen
Editorial
Trauma Berufskrankh 2017 · 19:175
https://doi.org/10.1007/s10039-017-0337-8
P.-M. Hax1 · T. A. Schildhauer2
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© Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von
Springer Nature 2017
Orthopädie & Unfallchirurgie, BG Klinikum Duisburg, Duisburg, Deutschland
Chirurgische Universitätsklinik und Poliklinik, Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum
Bergmannsheil, Bochum, Deutschland
Längenkorrekturen
Allgemein wachsende Ansprüche an
eine sowohl unter funktionellen als auch
kosmetischen Gesichtspunkten zu erlangende körperliche Unversehrtheit
haben bei parallel verlaufenden Weiterentwicklungen von Diagnostik, Planung
und Implantaten dazu geführt, dass
heute zunehmend auch Längendifferenzen an den Extremitäten operativ
korrigiert werden, die früher toleriert
oder lediglich mit Hilfsmitteln zu kompensieren versucht worden sind. Solche
Längendifferenzen können anlage- bzw.
entwicklungsbedingt sein, sind häufig
aber auch Folgen von Verletzungen im
Kindes- wie auch im Erwachsenenalter.
Längenkorrekturen an Extremitätenknochen soll deshalb das Schwerpunktthema
dieses Hefts sein.
An Femur und Tibia stellen statische
und kosmetische Gesichtspunkte die Indikation zur Korrektur von Längendifferenzen dar, in der Regel in Form einer Verlängerung eines verkürzten oder
nach posttraumatisch überschießendem
Längenwachstum der Gegenseite relativ
verkürzten Extremitätenabschnitts. Dagegen spielen an der oberen Extremität meistens funktionelle Gesichtspunkte
eine Rolle.
Den bezüglich Indikationsstellung,
Planung und Durchführung besonders
anspruchsvollen einzeitigen Verkürzungen und Verlängerungen ist ein eigener
Beitrag gewidmet. Während Verkürzungen ausschließlich einzeitig durchgeführt
werden, nehmen die Indikationen zur
einzeitigen Verlängerung langer Extremitätenknochen zugunsten gradueller
Verfahren mittels Kallusdistraktion unter
Verwendung eines Distraktionsmarknagels ab.
Voll implantierbare Distraktionsmarknägel sind den Verfahren mit
externen Fixateuren u. a. hinsichtlich
Komfort, kosmetischem Ergebnis und
Arbeitsunfähigkeitsdauer deutlich überlegen, was die hohen Implantatkosten
relativiert, zumal hierfür ein Zusatzentgelt abgerechnet werden kann. Die
intramedullären graduellen Verfahren
erfordern eine besonders sorgfältige
Planung, intraoperative Präzision und
aufwendige Nachbehandlung. Darüber
hinaus gibt es bei Funktionsprinzip,
Handhabung und Belastbarkeit große
Unterschiede zwischen den verfügbaren
Nagelsystemen, sodass dieses Unterthema in 2 Beiträgen behandelt wird.
Abgesehen von den seltenen Längenkorrekturen am Humerus kommen
aus anatomischen Gründen für graduelle Verfahren an der oberen Extremität
nur externe Fixateure in Betracht, für
einzeitige Korrekturen in der Regel extramedulläre Implantate. Diesen Techniken widmen sich 2 weitere Beiträge.
Weiterhin ausschließlich den externen
Fixationsverfahren vorbehalten und in
dieser Form seit Jahren bewährt sind
Anwendungen in der septischen Chirurgie mit dem klassischen Ringfixateur
nach Ilizarow oder dem Hexapoden.
Gleichwohl ist das Vorgehen aufgrund
der Problematik der Grunderkrankung
hier am wenigsten standardisiert.
Unter der Rubrik Standards wird im
vorliegenden Heft auf die Behandlung
von Oberarmschaftfrakturen eingegangen. Hier haben in den letzten Jahren
gerade die neueren Verriegelungsnagelsysteme sehrgute Heilungsergebnisse mit
hohem Patientenkomfort ermöglicht.
Dennoch haben sowohl die Plattenosteosynthese als auch die konservative
Therapie unverändert ihren Stellenwert.
Allen Autoren danken wir sehr herzlich für ihre engagierte Mitarbeit und
hoffen, mit dieser Ausgabe Ihr Interesse
geweckt zu haben.
T.A. Schildhauer
P.-M. Hax
Korrespondenzadresse
Dr. P.-M. Hax
Orthopädie & Unfallchirurgie,
BG Klinikum Duisburg
Großenbaumer Allee 250,
47249 Duisburg, Deutschland
Prof. Dr. T. A. Schildhauer
Chirurgische Universitätsklinik und Poliklinik,
Berufsgenossenschaftliches
Universitätsklinikum
Bergmannsheil
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1,
44789 Bochum, Deutschland
Interessenkonflikt. Dr. P.-M. Hax und
Prof. Dr. T.A. Schildhauer geben an, dass kein
Interessenkonflikt besteht.
Trauma und Berufskrankheit 4 · 2017
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