Zeitgemäßes Belegungs- und Entlassungsmanagement

Trauma und Berufskrankheit, May 2018

Während ein zeitgemäßes Entlassungsmanagement zentral gesteuert werden sollte, kann das Belegungsmanagement ebenfalls zentral, aber auch in einer Kombination mit zentralen und dezentralen Mechanismen gesteuert werden. Wesentlichen Einfluss darauf haben die Größe (Bettenzahl) und Struktur (Zahl der Fachabteilungen) des jeweiligen Krankenhauses. Bei nur einer oder wenigen Fachabteilungen bietet sich die zentrale Steuerung an, bei vielen Fachabteilungen eher die Kombination aus zentraler und dezentraler Steuerung. Weitere Einflussfaktoren sind die Patientenstrukturen, wie das Verhältnis zwischen berufsgenossenschaftlich, gesetzlich und privat Versicherten und das Verhältnis von Akut- zu Elektivaufnahmen. Zusätzlich sind zu berücksichtigen: die Rate der stationären Wiederaufnahmen, komplexe Fallkonstellationen, Intensivmedizin/Beatmungs-DRGs, Keimbesiedlungen/Infektionen, Mutter/Kind, Patient/Angehörige, Budget- und Entgeltverhandlung. Unter Beachtung der genannten Einflussfaktoren ist ein zeitgemäßes Belegungs- und Entlassungsmanagement sehr stark geprägt von Verantwortung in dreierlei Hinsicht: 1. medizinisch/fachlich/pflegerisch, 2. organisatorisch und 3. ökonomisch.

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Zeitgemäßes Belegungs- und Entlassungsmanagement

Übersichten Trauma Berufskrankh 2018 · 20 (Suppl 4):S260–S264 J. Zaage · M. Heinke https://doi.org/10.1007/s10039-018-0373-z BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH, Halle, Deutschland Online publiziert: 17. Mai 2018 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018 Zeitgemäßes Belegungs- und Entlassungsmanagement Zusatzmaterial online Die Online-Version dieses Beitrags (https:// doi.org/10.1007/s10039-018-0373-z) enthält das Dokument „Hauseigener Entlassplan 2017“ (ESM-Abb. 1). Beitrag und Zusatzmaterial stehen Ihnen im elektronischen Volltextarchiv auf https:// www.springermedizin.de/traumaundberufskrankheit/7954834 zur Verfügung. Sie finden das Zusatzmaterial am Beitragsende unter „Supplementary Material“. 4 keine oder zu späte Information der Angehörigen, 4 schlechte Erreichbarkeit eines kompetenten Ansprechpartners im Krankenhaus bei Rückfragen, 4 keine zeitnahe Information des Unfallversicherungsträgers (der Entlassungsbrief traf in 72 % der Fälle erst 2 Wochen oder noch später ein) [5]. Maßnahmen Hintergrund/Ausgangslage Niedergelassene D(Durchgangs)-Ärzte, Hausärzte, BG(Berufsgenossenschaft)Verwaltungen, ambulante Pflegedienste und auch Patienten klagen über Kommunikationsdefizite bei Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus [3–5, 7, 8]. Insbesondere werden bemängelt: 4 kein Entlassungsbrief bei ambulanter Vorstellung, 4 unvollständige Inhalte des Entlassungsbriefes, 4 mangelnde Angaben zur Medikationsveränderung während des stationären Aufenthaltes bzw. zu den Medikationsempfehlungen nach dem stationären Aufenthalt, 4 kurzfristige Entlassung aus dem Krankenhaus ohne Information des weiterbehandelnden Arztes, 4 fehlende Absprache über ärztliche, pflegerische und rehabilitative Maßnahmen, unklare Verantwortlichkeit zur Patientenkoordination nach stationärer Behandlung, 4 mangelnde Vorbereitung einer Entlassung am Freitagnachmittag, 4 keine oder zu späte Information des ambulanten Pflegedienstes, S260 Trauma und Berufskrankheit · Suppl 4 · 2018 Vor ca. 10 Jahren haben wir am Bergmannstrost neben den Fortbildungsveranstaltungen für D-Ärzte auch eine jährliche Fortbildungsreihe „Unser gemeinsamer Patient“ mit den Hauptzuweisern begonnen, die sich inzwischen fest etabliert hat. Außerdem haben wir auf Anregung unseres Geschäftsführers ein zentrales Belegungs- und Entlassungsmanagement etabliert. Fortbildungsreihe „Unser gemeinsamer Patient“ Um die teils mangelhafte Kommunikation zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu verbessern, haben wir von Anfang an neben fachlichen Themen auch immer wieder Schnittstellenprobleme besprochen. So war schon 2007 der Arztbrief ein zentrales Thema, ab 2008 haben wir auch ambulante Pflegedienste eingebunden. Im Jahr 2017 haben wir die Veröffentlichung des Rahmenvertrages über ein Entlassmanagement nach § 39 SGB V [6] thematisiert. Da wir die Veranstaltungsreihe jährlich evaluieren, können wir nach 10-jähriger Erfahrung konstatieren, dass sich die Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Krankenhaus erheblich verbessert hat und das Verständnis füreinander deutlich gewachsen ist. Zentrales Belegungs- und Entlassungsmanagement Grundsätzlich soll ein Belegungsmanagement sicherstellen, dass möglichst jeder Patient zur richtigen Zeit im richtigen Bett liegt [7]. Das gilt für alle geplanten (elektiven) wie auch möglichst alle ungeplanten (akuten) Aufnahmen. Damit wollen wir gleichzeitig sicherstellen, dass die vorhandenen Kapazitäten optimal genutzt werden [3, 8]. Das Entlassungsmanagement hat zum Ziel, dass die Patienten gut vorbereitet und ohne Verlust von Informationen (Entlassungsbrief, Verordnungen, Dokumente . . . ) nahtlos entweder im ambulanten Sektor oder in der stationären Pflege weiter betreut werden können. Damit handelt es sich in erster Linie um eine koordinierende Funktion. Infobox 1 Faktoren bei stationärer Patientenaufnahme 4 Indikation 4 Diagnostik vollständig? 4 Terminierung Operation (Kapazität, Personal) 4 Terminierung Intervention (Kapazität, Personal) 4 Bett 4 Aktuelle Lebenssituation des Patienten beeinflusst die Entlassung: häusliches Umfeld, geistige/körperliche Defizite, Medikamente 4 Verweildauer Ärztlicher Direktor Assistenz Stv. Ärztlicher Direktor Kliniken Administrationsbereiche ärztlicher Dienst Fachabteilungen Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Klinik für Neurochirurgie Notaufnahme Krankenhaushygiene Zentrum für Rückenmarkverletzte und Klinik für Orthopädie Klinik für Neurologie D-Arzt-Ambulanz Zentrallabor Fachübergreifende Frührehabilitation Klinik für Plastische und Handchirurgie Abteilung für medizinische Psychologie Krankenhausapotheke Abteilung für Neuro-Urologie OP-Management Medizinische Klinik Brandverletztenzentrum Handrehabilitation Funktionsdiagnostik Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Klinik für Physikalische und Rehabilitative Medizin Klinik für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin, Schmerztherapie Klinik für Bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie Zentrales Belegungsmanagement Servicezentrum für die Träger der Unfallversicherung Wissenschaft, Forschung und Lehre Klinik für Pädiatrische Traumatologie Abb. 1 8 Verantwortungsbereich des Ärztlichen Direktors Zeitpunkt t0 Zeitpunkt t1 Anfrage nach Angebot für 500 € Anfrage annehmen Keine Anfrage Kein Verkauf Erlös = 500 € Anfrage ablehnen Anfrage nach Angebot für 200 € Erlös = 0 € Anfrage annehmen aus dem Blick zu verlieren, setzt sich unsere wöchentliche Besprechungsrunde aus folgenden Bereichen zusammen, wobei jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter vertreten ist: 4 Belegungsmanagement (akut und Reha), 4 ärztliche Direktion, 4 Pflegedirektion, 4 Sozialdienst/Entlassungsmanagement, 4 Controlling und Finanzen, 4 Servicebüro für die Unfallversicherer, 4 Patientenaufnahme, 4 Medizincontrolling. Erlös = 200 € Abb. 2 8 Mögliches Erlösszenario. (Aus [8]) Belegungsmanagement Formal untersteht das Belegungsmanagement (wie auch das Operationsmanagement) als Administrationsbereich dem Ärztlichen Direktor (. Abb. 1). Dies ist notwendig, damit in einer möglichen strittigen Situation die Interessen des Krankenhauses gegenüber denen der einzelnen Fachabteilungen entsprechend vertreten werden können. Entscheidungen des Belegungsmanagements können auch teils erhebliche ökonomische Auswirkungen auf das Krankenhaus haben. Dies soll . Abb. 2 als abstraktes Beispiel (aus [8]) verdeutlichen. Um diesen Umstand immer wieder mit zu berücksichtigen und nicht ganz In dieser Konstellation tagen wir wöchentlich und besprechen die anstehenden Probleme. Über die Sitzung wird ein Protokoll gefertigt, das auch der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt wird. Hauptamtlich arbeiten 2 Mitarbeiterinnen für das Belegungsmanagement, alle anderen sind nebenamtlich tätig. Die täglichen Belegungen steuern im Wesentlichen 4 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter – die beiden hauptamtlichen und 2 nebenamtliche. In der Literatur [3] kann man lese (...truncated)


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Zaage, J., Heinke, M.. Zeitgemäßes Belegungs- und Entlassungsmanagement, Trauma und Berufskrankheit, 2018, pp. 260-264, Volume 20, Issue 4, DOI: 10.1007/s10039-018-0373-z