ASM ansetzen ist einfacher als das Absetzen
Aktuell
Epilepsie
ASM ansetzen ist einfacher als das Absetzen
Bei langanhaltender Anfallsfreiheit haben Patient:innen mit Epilepsie häufig den Wunsch, die Therapie mit
anfallssupprimierenden Medikamenten (ASM) zu pausieren. Für wen ist dies empfehlenswert?
Pro und Contra Absetzen
Für die Absetzentscheidung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Für ein Absetzen der ASM sprechen auf Basis einer Metaanalyse [3]:
– eine schnelle Anfallsfreiheit unter der initialen Monotherapie,
– insgesamt wenige Anfälle,
– nach Entfernung einer epileptogenen Läsion,
– eine lange Anfallsfreiheit,
– ein normales EEG,
– Nebenwirkungen, die eine Veränderung notwendig machen.
Gegen ein Absetzen sprechen:
– ein später Epilepsiebeginn,
– eine unklare Ätiologie der Epilepsie oder eine in situ verbliebene epileptogene Läsion,
– eine Anfallsfreiheit erst nach
mehreren Antikonvulsiva,
– eine kurze Anfallsfreiheit,
– ein pathologisches EEG (insbesondere epilepsietypische
Potenziale) zum Zeitpunkt des
Absetzens.
EEG spielt eine wichtige R
olle
Das EEG sollte unbedingt zeitnah
vor dem Absetzen erstellt werden,
betonte Prof. Hamer. Bei Epilepsietypische Potenzialen sollten ASM
nicht abgesetzt werden.
Werden ASM abgesetzt, sollte im
Verlauf eine EEG-Kontrolle erfolgen,
auch wenn das E EG zum Zeitpunkt
des Absetzens ohne Auffälligkeiten war. Eine E EG-Verschlechterung
während des Absetzprozesses weist
auf eine höhere Wahrscheinlichkeit
für Anfallsrezidive hin.
© stock.adobe/Maryna
Bei Epilepsien im Erwachsenenalter
ist die Evidenz für das Absetzen von
ASM immer noch sehr begrenzt,
randomisiert kontrollierte Studien fehlen. „Es gibt wesentlich mehr
Evidenz für das Ansetzen von ASM
als für das Absetzen,“ stellte Professor Dr. Hajo M. Hamer vom Uniklinikum Erlangen, Deutschland, fest.
Idiopathische generalisierte Epilepsien können im Verlauf milder werden, aber die Wahrscheinlichkeit
einer andauernden Anfallsfreiheit
nach Absetzen ist geringer als bei
relativ benignen Formen der kindlichen Epilepsie wie der Rolandooder der Absencen-Epilepsie. Laut
S2k-Leitlinie kann ein Absetzen der
ASM bei mindestens zweijähriger
Anfallsfreiheit umso eher erwogen
werden, je günstiger die Konstellation im Hinblick auf Prädiktoren für
Rezidive ist [1]. Daten einer prospektiv evaluierten Kohorte hatten
belegt, dass bei idiopathischer generalisierter Epilepsie 45 % derjenigen, die ihr A
SM abgesetzt haben,
innerhalb von drei Jahren erneut
Anfälle erleiden [2]. Die meisten
Anfälle traten im ersten Jahr nach
Absetzen auf. Einziger signifikanter Prädiktor für das Auftreten erneuter Anfälle war ein anfallsfreier
Zeitraum von weniger als zwei Jahren vor dem ASM-Absetzen. Erhielten die von einem Rezidiv Betroffenen erneut A
SM, wurden etwa 80 %
wieder anfallsfrei. Hamer riet, den
Betroffenen im Vorfeld zu erklären,
dass zwar eine gute Chance bestehe, nach einem Rezidiv wieder anfallsfrei zu werden, die Wahrscheinlichkeit aber nicht 100 % sei. Ist ein
Jahr nach A
SM-Absetzen kein Anfall
aufgetreten, kann man seiner Ansicht nach vorsichtig Entwarnung
geben.
88 Ein EEG sollte unbedingt zeitnah vor dem Absetzen erstellt
werden
Planung des Absetzens
Der richtige Zeitpunkt des Absetzens muss gut mit den Patient:innen
besprochen werden, betonte Hamer. Zu klären ist, ob ein Rezidiv in
der aktuellen Situation zu verkraften wäre, und wie gut die Unterstützung durch Familie und Umwelt
ist. Ein wichtiger Punkt ist die individuelle Bedeutung der Fahreignung. Gerade dieser Punkt stimmt
laut Hamer viele Betroffene mit Absetzwunsch um. Das Thema Absetzen kann aber immer wieder auf
den Tisch kommen.
Literatur
1. S2k-Leitlinie Leitlinie Erster epileptischer
Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter. AWMF-Registernummer: 030–041
2. Contento M et al (2021) Epilepsia
62(9):2159–2170
3. Lamberink HJ et al (2017) Lancet Neurol
16(7):523–531
Hinweis des Verlags. Der Verlag bleibt
in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in
veröffentlichten Karten und Instituts
adressen neutral.
psychopraxis. neuropraxis
2025 · 28:9
https://doi.org/10.1007/s00739-025-
01064-0
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an Springer-Verlag GmbH Austria, ein Teil
von Springer Nature 2025
Quelle: www.
springermedizin.de/
Friederike Klein
Basierend auf:
DGN-Kongress 2024
vom 6.–9. November 2024 in
Berlin, Symposium:
„Epilepsien und
Synkopen“ am
7. November 2024
psychopraxis. neuropraxis 1 · 2025
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