Warum arbeite ich für die DRV zum Nulltarif?

MMW - Fortschritte der Medizin, Sep 2016

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Warum arbeite ich für die DRV zum Nulltarif?

AUS DER PRAXIS . HOTLINE Rufen Sie an! Tel. 0 93 1 / 2 99 85 94 donnerstags, 13 bis 15 Uhr Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder zur wirtschaftlichen Praxisführung? Als Leser der MMW können Sie sich an unseren Experten wenden: Helmut Walbert, Facharzt für Allgemeinmedizin und Betriebswirt aus Würzburg. Helmut Walbert Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin © Jan-Otto / iStock Bei Allergikern ist oft die Nr. 34 GOÄ möglich Allergiker kommen häufig zum Hausarzt. ? ! Dr. U. H., Allgemeinärztin, BadenWürttemberg: In der Pollensaison habe ich viel mit Allergikern zu tun. Kann ich diese Erörterungen nach Nr. 34 GOÄ abrechnen? MMW-Experte Walbert: Hausärzte sind bei Allergikern oft nicht nur der erste Ansprechpartner, sondern müssen auch häufig die Ergebnisse und therapeutischen Vorschläge der Fachkollegen erklären. Deshalb muss bei Privatpatienten die Nr. 34 Standard sein, wenn die Erörterung der Auswirkungen auf die Lebensgestaltung 20 Minuten dauert. Nicht nur die Feststellung einer Allergie, auch die Analyse einer Verschlimmerung oder die Einleitung spezifischer Maßnahmen, etwa einer Immuntherapie, berechtigen zur Abrechnung. Im Gegensatz zur Nr. 3 kann die Nr. 34 auch mit diagnostischen und therapeutischen Nrn. kombiniert werden. Für die vollständige körperliche Untersuchung mindestens aller Brustorgane setzt man die Nr. 7 an. Standard sollten daneben die Lungenfunktionsprüfung (Nr. 605) mit Darstellung der Flussvolumenkurve (Nr. 605a) sein. Beide sind allerdings nur einmal berechenbar, selbst wenn sich eine Broncholyse samt Kontrolluntersuchungen anschließt. Der erhöhte Aufwand wird über die Steigerung geltend gemacht, allerdings ist der Regelsatz bei diesen technischen Leistungen auf 1,8-fach und der Höchstsatz auf 2,5-fach beschränkt. z Warum arbeite ich für die DRV zum Nulltarif? ? Dr. S. Heidenreich, Allgemeinarzt, Bayern: Das Formular der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Bestätigung, dass Patienten „belastbar und reisefähig“ sind, ärgert mich immer wieder. Wie kann es sein, dass die DRV hier keine Kosten übernimmt? ! MMW-Experte Walbert: Ihr Unmut ist verständlich. Der Fehler liegt jedoch bei der Bundesärztekammer. Hier werden die Vergütungen für solche Formulare ausgehandelt. Die Verhandler 32 MMW Fortschritte der Medizin 2016 . 16 / 158 auf Ärzteseite scheinen so weit von betriebswirtschaftlicher Praxisführung entfernt zu sein, dass solche Vereinbarungen offensichtlich durch die Allgemeinkosten der Arztpraxen gedeckt werden sollen. Hier bleiben leider nur zwei Wege. Erstens: Protest bei Kammern und Bundesärztekammer. Zweitens: Die Kosten für Kopien, Auslagen und Bescheinigung mit Hinweis auf die Kostenverweigerung der DRV dem Patienten nach GOÄ verrechnen. Auf die jeweilige Krankenkasse auszuweichen, ist nicht zulässig, da sie für das Reha-Verfahren ja nicht zuständig ist. Infrage kommen – je nach notwendigem Untersuchungsaufwand – die Nrn. 1, 5 oder 7 GOÄ. Die Schreibgebühr nach Nr. 96 ist leider ausgeschlossen, da sie wie auch die Nr. 95 nur neben den Leistungen nach den Nrn. 80, 85 und 90 berechnungsfähig ist. Es spricht aber nichts dagegen, nach § 10 der GOÄ Kopierkosten in Rechnung zu stellen. Pro Kopie können Sie 50 Cent in Ansatz bringen. z (...truncated)


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Warum arbeite ich für die DRV zum Nulltarif?, MMW - Fortschritte der Medizin, 2016, pp. 32, Volume 158, Issue 16, DOI: 10.1007/s15006-016-8712-0