Der Mai brachte eine neue BG-GOÄ
DER ÄDA I N FORMI ERT
Ä DA N o t e s
Termine
Der Mai brachte eine neue BG-GOÄ
Köln, 13. Juni 2001
Wer mit einer Vereinfachung gerechnet hat, wird enttäuscht. Wir
müssen unverändert mit drei Gebührenordnungen leben: EBM,
GOÄ 96 und der neuen BG (UV)-GOÄ.
Allergie-Symposium im Rahmen
der ÄDA-Regionalgruppe Köln
Themen:
— Neuere Entwicklungen der allergologischen In-vitro-Diagnostik
(Prof. Dr. H.F. Merk, Aachen)
— Neue Aspekte von Autoimmun-
erkrankungen (PD Dr. N. Hunzelmann, Köln)
Veranstaltungsort:
Hörsaal 2, LFI-Gebäude des
Universitätsklinikums,
Joseph-Stelzmann-Str. 9
Beginn: 18.00 Uhr
Organisation:
Prof. Dr. K. Scharffetter-Kochanek
Klinik und Poliklinik für Dermatologie
und Venerologie der Universität zu
Köln, Joseph-Stelzmann-Str. 9
D-50924 Köln
Tel.: 02 21 / 4 78 - 50 86
Fax: 02 21 / 4 78 - 45 49
D
ie neue Gebührenordnung BGGOÄ ist ein Cocktail aus GOÄ
96, GOÄ 88 (z.B. hausärztliche
Ziffern) und neuen Ziffern. Unglücklicherweise teilen sich nun „Untersuchung“ und „Beratung“ die Ziffer 1 –
dafür ist die Untersuchung jetzt
„Symptomen-zentriert“. Der untersuchende und beratende Arzt bekommt
für beide Komplexe satte 12,15 DM
anstelle von 18,24 DM (GOÄ 96 ).
Insgesamt kann man dieses Werk nicht
als den großen Wurf bezeichnen – eher
als Rückschritt in das Jahr 1988.
Etwas Positives verbleibt für die
gutachterlich tätigen Kollegen. Die
Gutachter-Gebühren mit den verschiedenen Schwierigkeitsgraden sind jetzt
höher, ebenso die Schreibgebühren.
Gutachter können ärztliche Leistungen
in Zusammenhang mit Begutachtungen mit Spalte 3 (besondere Heilbehandlung) abrechnen. Die Ziffern
der einzelnen Leistungen entsprechen
weitgehend denen der GOÄ 96. Für
reine Begutachtungen können wir darin eine Vereinfachung sehen, da für
Sozialgerichte, Privatpatienten und
BG-Versicherte die gleichen Ziffern für
diesen Bereich gelten.
Es gilt also ein neues Tabellenwerk
zu studieren, die Computer entsprechend umzustellen und mit neuen
Programmen zu füttern und dies wie
immer auf eigene Kosten!
Wenn alles dann gut eingeübt ist,
können wir die nächste Gebührenordnung freudig erwarten.
Dr.W. Kersten, Moers
Rotenburg (Wümme),
25. August 2001
4. Rotenburger AllergieSymposium
Veranstalter: Lungenklinik Unterstedt
und ÄDA (Regionalgruppe Niedersachsen-Nord)
Themen:
— In-vitro-Teste: Was ist sinnvoll?
Was ist überflüssig?
— Häusliche Allergene: Was gibt es
außer Hausstaubmilben?
— Primär- und Sekundärprävention in
der Allergologie: Stand der Dinge
und der Möglichkeiten
— Vocal cord dysfunction-Syndrom
— Streitgespräch: Prick- vs. Intra-
kutan-Testung – welche Technik bei
welcher Fragestellung?
Organisation: Prof. Dr. T. Schaberg
Lungenklinik Unterstedt
Verdenerstr. 200
D-27342 Rotenburg (Wümme)
Tel.: 0 42 61 / 77 62 35
Fax: 0 42 61 / 77 62 08
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KBV fordert morbiditätsbezogenes
Richtgrößenkonzept
K
BV-Vorsitzender Dr. Manfred
Richter-Reichhelm hat die Krankenkassen aufgefordert, noch im laufenden Jahr mit der KBV konkrete Vereinbarungen zu treffen, damit das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz
(ABAG) 2002 umgesetzt werden kann.
„Kassen und Ärzte müssen zügig
ein morbiditätsbezogenes Richtgrößenkonzept erarbeiten“, erklärte der KBVChef. „Die KBV ist bereit, ihren Anteil
an der gemeinsamen Verantwortung für
die Arzneimittelversorgung zu übernehmen.
Bundesgesundheitsministerin
Schmidt und wir sind uns einig“, unterstrich Richter-Reichhelm nach einem
Gipfelgespräch im Ministerium.
Trotz der mit der KBV ausgehandelten Bundesempfehlungen gingen die
GKV-Spitzenverbände auf Distanz zur
Ministerin. Sie machen die Koalition
für die „Zuspitzung der finanziellen
Situation der GKV“ verantwortlich.
Trotz erheblicher Anstrengungen seitens der Kassen sei eine Konsolidierung
der GKV-Finanzen nicht erreicht worden. Grund dafür seien kontinuierlich
neu auf die Kassen verlagerte Belastungen durch den Gesetzgeber und die
Rechtsprechung, meinen die GKV-Verbände. Eine konkrete Forderung: „Erheblich entlastend würde die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel sowie die sachgerechte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen wirken.“
Die Aufhebung der Arzneibudgets
und des Kollektivregresses halten die
Krankenkassen dagegen unverändert
für „belastend“. Die Ausgabensteuerung über Budgets sei notwendig, könne aber „durch den Abschluss von Zielvereinbarungen flankiert“ werden.
red
Allergo J 2001; 10
(...truncated)