EU-Datenschutz gilt nur für Ärzte — KVen sind fein raus

MMW - Fortschritte der Medizin, Sep 2018

Springer Medizin

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EU-Datenschutz gilt nur für Ärzte — KVen sind fein raus

AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT EU-Datenschutz gilt nur für Ärzte – KVen sind fein raus _ Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein zweites Datenschutzgesetz vorgelegt, mit denen deutsches Recht weiter an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU angepasst werden soll. Interessanterweise fehlt darin ein Bußgeldtatbestand für die Körperschaften des SGB V, also auch für KVen und KBV. Im Referentenentwurf war ein solcher noch vorgesehen gewesen. MMW-KOMMENTAR Die KBV hatte sich in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf gegen einen Buß- geldtatbestand bei Verstößen gegen das EUDatenschutzrecht ausgesprochen. Sie hat damit erreicht, dass die KVen sich z. B. bei den Prüfmaßnahmen weiterhin nicht an die DSGVO halten müssen, ja sogar dagegen verstoßen könnten, ohne jemals die dann eigentlich vorgesehenen hohen Geldbußen fürchten zu müssen. Zahlen müssen hingegen Praxen, wenn sie z. B. auch nur einen Fehler auf der PraxisWebsite machen. Dagegen hatte sich die KBV nicht eingesetzt. Von einer Interessensvertretung der Vertragsärzte kann so gesehen (auch weiterhin) keine Rede sein. ■ Neue Clearingstelle bei Problemen mit der UV-GOÄ Für Streitigkeiten, die sich aus der Abrechnung mit der Unfallversicherung nach der Gebührenordnung UV-GOÄ oder aus dem neuen Vertrag zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern (einzusehen unter www.kbv.de/html/uv.php) ergeben, gibt es nun eine bundesweite Clearingstelle. Neu ist, dass bei Streitigkeiten jetzt auch direkt der Arzt antragsberechtigt ist. Bisher musste der Umweg über die zuständigen KVen beschritten werden. Die Clearingstelle wird abwechselnd von der KBV und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geschäftsführend getragen. Erreichbar ist die Stelle per E-Mail: (...truncated)


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Springer Medizin. EU-Datenschutz gilt nur für Ärzte — KVen sind fein raus, MMW - Fortschritte der Medizin, 2018, pp. 27-27, Volume 160, Issue 16, DOI: 10.1007/s15006-018-0921-2