Die neuen Heilverfahren im 5. Jahr

Trauma und Berufskrankheit, Jan 2018

The revised version of the injury category list from 2013 went beyond the originally intended editorial revision and can now be described as version 2.0. As point 11 the complications, as they typically occur after months or years, were reincluded in the directory. Revised numbered lists were systematically processed and are now clearly represented by means of indentations. Newly included as point 6.5 are proximal femoral fractures. For the category of injuries childhood is defined as completion of the 15th year of life. It is planned to put the new version into force during 2018.

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Die neuen Heilverfahren im 5. Jahr

Übersichten Trauma Berufskrankh 2018 · 20 (Suppl 1):S23–S25 https://doi.org/10.1007/s10039-017-0348-5 Online publiziert: 9. Januar 2018 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018 V. Bühren BG Unfallklinik Murnau, Murnau a. Staffelsee, Deutschland Die neuen Heilverfahren im 5. Jahr Weiterentwicklung im Verletzungsartenverfahren/Schwerstverletzungsartenverfahren Mit Ende 2017 läuft die Übergangsphase des Verletzungsartenverfahrens (VAV) alter Lesart aus. Nach einer Übergangsphase von 5 Jahren gelten dann einheitlich für alle am VAV beteiligten Kliniken die neuen Anforderungen zur Beteiligung. Aufgrund der teilweise deutlich höher gesetzten Anforderungen scheiden einige Kliniken aus und gehen in das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) zurück. Weiterhin zieht sich eine nicht unbedeutende Zahl von Kliniken komplett aus dem DAV zurück beispielsweise wegen einer fehlenden Bereitschaft einer Anästhesie rund um die Uhr. Die am Schwerstverletztenartenverfahren (SAV) beteiligten Kliniken haben sich in den letzten beiden Jahren konsolidiert. Es zeigt sich eine schon früher prognostizierte Parallelität zum Traumanetzwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie mit ebenfalls einer Dreigliederung in lokale, regionale und überregionale Traumazentren [1]. Für Deutschland lässt sich die Prognose treffen, dass zukünftig 100 Kliniken im Niveau des SAV und ca. 200 Kliniken im Niveau des VAV verbleiben. Über die Zahl der Kliniken im DAV lässt sich nur spekulieren, die Zahl dürfte zwischen 300 bis maximal 500 liegen [2]. Die fehlende 11 Parallel zur Einführung des SAV zeigte sich eine notwendige Überarbeitung des VAV. Eine von vornherein feststehende Herausforderung war die textliche Fassung des Punktes 11, der die früher in Punkt 10 enthaltenen Komplikationen umfassen soll. Das bisherige Verzeichnis regelte lediglich die sog. frühen Komplikationen innerhalb der ersten 3 Monate nach Unfall [3]. In der Praxis zeigte sich, dass diese Definition in ihrer Auslegung Schwierigkeiten machte und naturgemäß Komplikationen der späteren Phase innerhalb von Monaten und insbesondere der Spätphase, also nach Jahren, außer Acht ließ. In der Konsequenz wird der neue Katalog somit eine Ziffer 11 erhalten, die kurz als „Komplikationen“ überschrieben ist. Komplikationen Die Komplikationen nach Ziffer 11 werden in 5 Unterpunkte eingeteilt. 4 Der Unterpunkt 11.1 weist sowohl die systemischen Infektionen einschließlich Sepsis und Organversagen aus als auch die lokalisierten tiefgehenden oder ausgedehnten oder fortschreitenden postoperativen Infektionen. 4 Der Punkt 11.2 nennt die Defektheilung des Weichteilmantels unter präziser Nennung von Haut, Faszien oder Muskeln. 4 Der Punkt 11.3 gibt die rekonstruktiven Eingriffe als ausgedehnte oder aufwendige Revisionseingriffe beispielhaft wieder wie Fehlstellungen oder Instabilitäten, unzureichende Osteosynthesen, Pseudarthrosenbildungen usw. 4 Der Punkt 11.4 widmet sich den Folgezuständen beim Kind mit Gelenkeinsteifungen, Fehllängen und Wachstumsstörungen. 4 Der Punkt 11.5 nennt spezielle Kom- plikationen wie chronische Schmerzsyndrome, Phantomscherzen oder Schmerzen nach Nervenverletzungen. VAV-Katalog 2.0 Ursprünglich war geplant, lediglich eine redaktionelle Bearbeitung des Verzeichnisses in der Fassung vom 01.01.2013 durchzuführen. Dies wäre dann nach gängiger Einteilung die Version 1.1 gewesen. Im Verlauf der Überarbeitung zeigte es sich jedoch, dass der Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf deutlich höher war. In der Konsequenz entstand ein Katalog 2.0, dessen wesentliche Änderungen in den Grundzügen im Folgenden geschildert werden. Das Und/oder-Problem Im ursprünglichen Verzeichnis aus 2013 finden sich zahlreiche Aufzählungen, die mit „und“ verbunden sind. Dies führte zu Auslegungsproblemen, da nicht von einer Aufzählung, sondern von der Notwendigkeit eines gleichzeitigen Bestehens zweier Zustände, eben denjenigen die durch „und“ verbunden sind, ausgegangen wurde. Dieses lässt sich semantisch durch Benutzung des Wortes „oder“ umgehen, was aber offensichtlich nur einem juristisch denkenden Personenkreis durchgehend eingängig ist. Um weitere Missverständnisse von vornherein auszuschließen, wurde in der neuen Fassung ein Aufzählungssystem mittels Spiegelstrichen gewählt (. Abb. 1). Statt Trauma und Berufskrankheit · Suppl 1 · 2018 S23 Zusammenfassung · Abstract einer Bezeichnung wie im Punkt 7.13 (S): „vorgenannte Brüche des körperfernen Schienbeines mit Gelenkbeteiligung bei starker Verschiebung und Mehrteilebrüchen oder begleitender hochgradiger Weichteilschädigung“ heißt es jetzt in der neuen Fassung 7.13 (S): „Brüche des körperfernen Schienbeines mit Gelenkbeteiligung bei 4 Typ C der AO-Klassifikation 4 Gefäßverletzung 4 Nervenverletzung 4 hochgradiger Weichteilschädigung.“ Die vergessene Fraktur Bei Durchsicht des VAV fiel auf, dass die hüftgelenknahen Frakturen etwas unsystematisch und global lediglich unter 6.5 Brüche des Oberschenkels abgebildet waren. Wegen der besonderen Bedeutung wurden die hüftgelenknahen Brüche des Oberschenkels nunmehr als 6.5 (V) aufgenommen. Die Ziffer 6.5 (S) umfasst Brüche mit Gelenkbeteiligung wie der Pipkin-Fraktur, Gefäßverletzung, Nervenverletzung oder hochgradiger Weichteilschädigung. Die Brüche des Oberschenkelschaftes erhalten dann die Nummer 6.6, die anatomisch gesehen nach distal folgenden Frakturen rutschen alle um 1 Unterpunkt nach hinten. Kinder Eine erhebliche Diskussion brachte die Abgrenzung der Kinder als Altersgrenze nach oben. Herangezogen wurden die Definitionen in den anderen Sozialgesetzbüchern, v. a. aber die unfallchirurgische Erfahrung. Diese geht davon aus, dass mit Vollendung des 15. Lebensjahres – dies bedeutet, dass das Kind 14 ist und den 15. Geburtstag feiert – traumatologisch weitgehend analog zum Erwachsenenalter zu behandeln ist. Die entsprechende Abgrenzung wurde in die Präambel aufgenommen und lautet jetzt: „Altersgrenzen mit Angaben in Jahren haben aufgrund der großen biologischen Variabilität in der Traumatologie neben klinischen Befunden (z. B. abgeschlossenes Knochenwachstum, biologisches Alter) lediglich eine hinweisende Bedeutung. Im Folgenden gelten Kinder im S24 Trauma und Berufskrankheit · Suppl 1 · 2018 Trauma Berufskrankh 2018 · 20 (Suppl 1):S23–S25 https://doi.org/10.1007/s10039-017-0348-5 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018 V. Bühren Die neuen Heilverfahren im 5. Jahr. Weiterentwicklung im Verletzungsartenverfahren/Schwerstverletzungsartenverfahren Zusammenfassung Die Überarbeitung des Verletzungsartenverzeichnisses in der Fassung aus 2013 ging über die ursprünglich vorgesehene redaktionelle Überarbeitung hinaus und kann nunmehr als Fassung 2.0 bezeichnet werden. Als 11. Punkt wurden die Komplikationen, wie sie typisch nach Monaten oder Jahren auftreten, wieder in das Verzeichnis übernommen. Systematisch überarbeitet wurden Aufzählungen, die nunmehr mittels Spiegelstrichen klar dargestellt werden. Neu aufgenommen (...truncated)


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V. Bühren. Die neuen Heilverfahren im 5. Jahr, Trauma und Berufskrankheit, 2018, pp. 23-25, Volume 20, Issue 1, DOI: 10.1007/s10039-017-0348-5